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„Hochzeit immer negativ behaftet“Kurioser Prozess in Köln: Brautpaar will von Fotograf Schmerzensgeld

Ein Brautpaar sitzt während ihrer Trauung in der Kirche.

Ein enttäuschtes Hochzeitspaar (hier ein Symbolfoto) hat in Köln einen Fotografen verklagt. 

Weil es von der Leistung des Hochzeitsfotografen enttäuscht war, ist ein Ehepaar in Köln vor Gericht gezogen. Erst vors Amts-, dann vors Landgericht. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Die eigene Hochzeit soll der schönste Tag im Leben sein. Unvergesslich. Dafür sorgen auch die Fotos, meist vom Profi geknipst. Doch was, wenn der oder die ausgerechnet eine besonders Situation nicht fotografisch festgehalten hat?

Dann ist die Enttäuschung groß – und der Fall landet im schlimmsten Fall vor Gericht. Wie jetzt in Köln. In einem kuriosen Rechtsstreit, über den das Landgericht am Donnerstag (2. Mai 2024) informiert, forderte ein Paar von seinem Hochzeitsfotografen Schmerzensgeld. 

Köln: USB-Stick voller Hochzeitsfotos – aber waren das wirklich alle?

Hochzeitspaar und Fotograf kennen sich seit einigen Jahren. Als 2020 die Feierlichkeiten ins Haus standen, beauftragten die beiden daher den Profi für die entsprechenden Fotos. Der Fotograf betrieb zum damaligen Zeitpunkt ein eigenes Studio. 

Als das Ja-Wort gegeben, der Schampus ausgetrunken und die Gäste wieder zu Hause waren, freute sich das junge Ehepaar auf die Erinnerungsfotos. 170 Bilder auf einem USB-Stick gegen Bezahlung. 

Doch bei der Sichtung wurde das Paar offenbar stutzig. Hatte der Fotograf nicht mehr Fotos gemacht? Wo sind die Bilder vom Steigenlassen der Luftballons? Auch Gruppenfotos sollen vermisst worden sein. 

Enttäuschtes Hochzeitspaar klagt vor Kölner Amtsgericht

Die Frischvermählten zogen zunächst vors Amtsgericht. „Mit der Klage begehrten sie ursprünglich verschiedene Auskünfte vom Beklagten, unter anderem, welche und wie viele Fotos er von den Klägern und deren Gäste anlässlich der Hochzeit insgesamt gefertigt habe“, so eine Gerichtssprecherin. 

Als sich in der Verhandlung herausstellte, dass es nicht mehr als die 170 Fotos gab, forderte das Hochzeitspaar mindestens 2000 Euro Schmerzensgeld (1000 Euro pro Kläger) – immerhin hätten sie „Enttäuschung und Trauer“ erlebt.

Amtsgericht, Landgericht ...

Diese Gerichte gibt es in Köln

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Das Amtsgericht wies die Forderung jedoch als unbegründet zurück. Es sei bereits fraglich, so hieß es, ob das unterlassene beziehungsweise nicht hinreichende Abfotografieren bestimmter Ereignisse auf einer Hochzeit eine Pflichtverletzung darstellen könne. Zudem waren offenbar auch nicht entsprechende Absprachen getroffen worden. 

Außerdem, so das Gericht weiter, hätte sie immerhin 170 Fotos zur Verfügung gestellt bekommen. Und die Kläger selbst hätten berichtet, dass ihr Gäste im Außenbereich auch fotografiert hätten. 

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Insbesondere aber, erklärt die Gerichtssprecherin, ließe sich dem Klägervortrag keine persönliche Beeinträchtigung der Kläger entnehmen, die Anlass für den Ausgleich eines immateriellen Schadens geben würde. „Enttäuschung und Trauer“ seien Bagatell-Beeinträchtigungen und würden keinen Schmerzensgeldanspruch auslösen. 

Landgericht Köln mit klarer Ansage an Hochzeitspaar

Das Hochzeitspaar ging in Berufung und der Fall landete – nach zwischenzeitlicher Unterbrechung des Verfahrens von Gesetztes wegen für fast zwei Jahre – vor dem Landgericht. Dort war man sich schnell einig und wies darauf hin, dass man beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen.  

In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass eine derartige Entschädigung in Geld nur in Betracht komme, wenn eine psychische Beeinträchtigung eingetreten sei. Das klagende Hochzeitspaar habe aber neben „Enttäuschung und Trauer“ lediglich angegeben, dass ihre Hochzeit nunmehr „immer negativ behaftet“ sei und die positiven Gefühle durch die Auseinandersetzung mit dem Beklagten „ein Leben lang überschattet“ sei. 

Eine tatsächliche, tiefgehende psychische Beeinträchtigung würden sie damit gerade nicht vortragen, so die Begründung des Landgerichts. Am Ende nahm das Paar seine Berufung zurück. Somit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig.