Vor GerichtChefarzt (48) gewinnt gegen die Kirche

Chefarzt Romuald Adamek (l.) mit seinem Anwalt.

Chefarzt Romuald Adamek (l.) mit seinem Anwalt.

Düsseldorf – Beim frischgebackenen Bundespräsidenten Christian Wulff nennt man es niedlich „Patchworkfamilie“. Chefarzt Romuald Adamek (48) kassierte für seine zweite Eheschließung die Kündigung.

Denn Scheidung und zweite Ehe, das geht gar nicht beim kirchlichen Krankenhausträger. Am Donnerstag kassierte Arbeitsrichter Wulfhard Göttling die Entscheidung der Klinikleitung. Der Spezialist für Onkologie darf also weiter im St. Vinzenz-Krankenhaus praktizieren.

Seit zehn Jahren ist der Professor dort angestellt. Als seine erste Ehe vor fünf Jahren in die Brüche ging und er mit seiner neuen Lebensgefährtin zusammen wohnte, passierte noch nichts. Man habe davon nicht gewusst, hieß es später.

Erst als er drei Jahre später heiratete, flatterte die fristgerechte Kündigung ins Haus. Denn wie alle Beschäftigten hatte er sich per Arbeitsvertrag verpflichtet, nach den kirchlichen Grundsätzen zu leben.

Der Arzt ist katholisch, und nach Kirchenrecht wird eine Scheidung nicht anerkannt. Jede neue Ehe ist also ungültig. Göttling betonte: „Diese kirchenrechtlichen Grundsätze sind auch hier anzuerkennen.“

Allerdings müssen sie sich auch mit dem weltlichen Arbeitsrecht vereinbaren lassen. Und in diesem Fall stellte der Richter fest, dass evangelische Ärzte, die den gleichen Arbeitsvertrag haben wie Romuald Adamek und ein zweites Mal geheiratet hatten, nicht abgestraft wurden. Göttling: „Das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.“

Die Klinikleitung hatte sich damit rausreden wollen, es seien Musterverträge. Da bei Protestanten die Scheidung erlaubt ist, könne man sie nicht als Arbeitgeber verbieten.

Das Gericht ist sicher, dass der Träger schon viel früher von Trennung und neuer Beziehung erfahren und das bisher geduldet hat. Man hätte nach Ansicht des Richters vor einer Kündigung er- oder abmahnen müssen.