Ein jahrelanger Zoff um Gestüt Röttgen ist beendet worden. 4711-Erbin Fiona Streve-Mülhens Achenbach hatte geklagt.
Zoff in 4711-DynastieErbin darf Geburtstag nicht auf Kölner Familiensitz feiern
Als 4711-Nachfahrin Fiona Streve-Mülhens Achenbach 47 Jahre und 11 Monate alt wurde, wollte sie ihren Geburtstag standesgemäß auf Schloss Röttgen feiern. Das gehörte einst ihrer Familie, wird jedoch heute von der Mehl-Mülhens-Stiftung als Vollblutgestüt genutzt.
Und die ließ die Erbin der weltberühmten Parfüm-Dynastie nicht ins Schloss! Man berief sich auf die Satzung. Was genau da drin steht: geheim! Die Satzung an Fiona Streve-Mülhens Achenbach aushändigen: denkste! Sie zog daher vor Gericht. Doch der Streit ging durch die Instanzen. Am Donnerstag (4. April 2024) fiel die endgültige Entscheidung.
Zoff in 4711-Dynastie: Stiftung kassiert Klatsche vorm BHG
Fiona Streve-Mülhens Achenbach siegte auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die Stiftung muss demnach der Familie Auskunft über die Stiftungssatzung und allen seit dem 20. März 1987 daran vorgenommen Änderungen erteilen.
„Es geht darum, ob die Satzung, die den letzten Willen der Stifterin wiedergibt, in wesentlichen Punkten so geändert wurde, dass sie diesem Willen nicht mehr entspricht. Wir sind überzeugt, dass genau das passiert ist“, sagt Eberhard Rott, der die Klägerin anwaltlich vertritt.
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Da die Mehl-Mülhens-Stiftung die Herausgabe der Satzung bislang beharrlich verweigert habe, konnte eine Überprüfung nicht durchgeführt werden. Rott: „Das ist mit dem BGH-Urteil vom Tisch.“
4711: Nachfahrin hatte schon vor den Kölner Gerichten gesiegt
Fiona Streve-Mülhens Achenbach ist die Großnichte von Maria Mehl-Mülhens, mit deren testamentarisch zur Verfügung gestelltem Gründungskapital die Stiftung im April 1985 errichtet wurde.
Laut einer ursprünglichen Verfassung, die der Nachfahrin vorliegt, soll das Schloss Röttgen unter anderem für die Benutzung durch die Familien Mehl und Mülhens zur Verfügung stehen. Demnach hätte Fiona Streve-Mülhens auch ihren Geburtstag dort feiern dürfen ...
Sie freut sich nun sehr über das BGH-Urteil, nachdem sie bereits vor dem Kölner Landgericht sowie Oberlandesgericht (OLG) gesiegt hatte. Die Stiftung hatte gegen den OLG-Beschluss Beschwerde eingereicht, doch die verwarf der BGH als unzulässig.
„Die Stiftung zeigte keinerlei Kompromissbereitschaft und verweigerte selbst nach den beiden für mich positiven Urteilen konsequent die Herausgabe der aktuellen Satzung. Entscheidend ist aber, dass es jetzt Rechtsklarheit gibt“, so Fiona Streve-Mülhens Achenbach.
Nach Auskunft der Stiftung soll die Satzung inklusive der seit dem 20. März 1987 gemachten Änderungen im Laufe des Aprils herausgegeben werden.