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Wildpinkeln in KölnDarf ich an den Baum urinieren? Gibt es ein Notdurftrecht an Karneval?

Wildpinkler erleichtern sich in der Innenstadt.

Leider ein bekanntes Bild am 11.11. in Köln: Wildpinkler erleichtern sich in der Innenstadt. Hier ein Foto von 2022.

Es sind Szenen, die wir leider an Karneval immer wieder in der Kölner Innenstadt sehen und riechen. Wildpinkler!  Welche Strafe droht ihnen?

von Matthias Trzeciak (mt)

Der Straßenkarneval steht in den Startlöchern – und damit rüsten sich Mieter und Mieterinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen in den Szenevierteln wieder für die unschönen Seiten des Karnevals: Wildpinkler, die Hauswände oder Kirchen als Toilette missbrauchen.

Wer dabei erwischt wird, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Das Ordnungsamt der Stadt greift rigoros durch. Je nach Situation können es zwischen 60 und 200 Euro sein.

Ostsee-Wildpinkler muss Strafe nicht zahlen: Was heißt das für Köln?

Ein Wildpinkler-Urteil sorgte allerdings für Verwirrung. Der Fall ereignete sich bereits im Sommer 2022 im Norden der Republik. Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht Lübeck.

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Hat das etwa Auswirkungen auf Köln – ist dieses Urteil ein Freifahrtschein für Wildpinkler im Kölner Karneval? Darf ich einfach im Grüngürtel an einen Baum pinkeln?

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Zur Erklärung: Im Sommer 2022 hatte eine Streife des Ordnungsamtes einen Mann dabei erwischt, wie er im Schutze der Dunkelheit in die Ostsee urinierte – am Spülsaum des Meeres und mit dem Rücken zum Strand.

Vor Gericht kam der Fall, weil der Mann sich weigerte, das vom Amt verhängte Bußgeld in Höhe von 60 Euro zu zahlen – wegen „Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung“.

So begründet der Richter den Wildpinkler-Freispruch 

Die vom Ordnungsamt angeführte Belästigung der Allgemeinheit vermochte das Amtsgericht allerdings nicht zu erkennen. Der Mann sei im Schutze der Dunkelheit allenfalls schemenhaft zu erkennen gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Es habe sich auch niemand belästigt gefühlt, so der Richter. Am Meer gebe es eben, anders als in den Bergen oder am Waldrand, keine andere Rückzugsmöglichkeit als die, möglichen Zuschauern und Zuschauerinnen den Rücken zuzukehren.

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Im Kölner Karneval stellt sich die Situation etwas anders dar. Jede Menge Menschen – hier als Wildpinkler nicht aufzufallen, ist schon schwierig. Wer sich beispielsweise im Park an einem Baum erleichtert, wird vermutlich nicht alleine sein. 

Zudem stellt die Stadt Köln an den jecken Tagen immer zahlreiche mobile Toiletten und Urinale auf. Es gibt also keinen Grund, an eine Hauswand oder eine Kirche zu pinkeln.

Die ersten Kölner City-WCs jetzt auch bargeldlos

An Weiberfastnacht 2024 (nicht nur zu Karneval) bieten die Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) rund 50 verschiedene, teilweise kostenpflichtige, Toiletten im Stadtgebiet an.

Ab sofort stehen an den Standorten Markmannsgasse (am Pegel Rheinufer Altstadt) und Urbanstraße (Deutz) Terminals zur bargeldlosen Bezahlung bereit.

Wildpinkeln wird in den meisten Fällen also als Ordnungswidrigkeit geahndet, kann aber auch hart bestraft werden. Zum Beispiel, wenn es als Erregung öffentlichen Ärgernisses ausgelegt wird.

Wildpinkeln kein Kavaliersdelikt – Klage droht

Beispielsweise, wenn die Notdurft im Freien die Aufmerksamkeit Dritter auf sich zieht. Fühlen sich dabei Menschen gestört, kann eine Klage drohen. In so einem Fall ist Wildpinkeln also kein Kavaliersdelikt mehr.

Aber wie ist das eigentlich mit dem sogenannten Notdurftrecht? Hierbei handelt es sich tatsächlich um einen Rechtsirrtum. Ein Notdurftrecht gibt es nicht! Dieses soll besagen, dass jeder im Notfall seine private Toilette zur Verfügung stellen müsse. Dem ist aber nicht so. (mit dpa)