NRW-Innenminister Herbert Reul plant Waffenverbotszonen in Köln auf den Ringen und der Zülpicher Straße. In Düsseldorf rennt er mit dem Sicherheits-Konzept schon offene Türen ein.
Ringe und ZülpicherMinister will Waffenverbotszonen in Köln – aus Düsseldorf kommt Applaus
Nicht erst nach den tödlichen Messerattacken in Köln auf der Zülpicher Straße und in Bickendorf will der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul dem Landeskabinett die Schaffung von Waffenverbotszonen in den Kölner Ausgehmeilen vorschlagen. Eine entsprechende Vorlage befinde sich in der Abstimmung zwischen den Ressorts, hieß es am Montagabend (29. November).
Messer-Angriffe in Köln:
Im August dieses Jahres war ein 18-Jähriger auf der Zülpicher Straße niedergestochen worden. In der Nacht zum 2. November war ein 25-Jähriger in Köln-Bickendorf durch einen Messerstecher tödlich verletzt worden – zum gleichen Zeitpunkt hatte ein 17-Jähriger auf dem Hohenstaufenring einen 29-Jährigen mit einem Messer verletzt.
Und nun will der nordrhein-westfälische Innenminister Reul das Thema Waffenverbotszone vorantreiben. Der Entscheidung sei ein „intensiver Abstimmungsprozess mit den örtlich zuständigen Polizeibehörden“ vorausgegangen, hieß es aus dem Innenministerium.
Ein Allheilmittel stellten zwar auch die Waffenverbotszonen nicht dar. Die Rechtsverordnung verbessere allerdings die Handlungsmöglichkeiten der Polizei. Sie könne dann leichter kontrollieren und Verstöße mit Bußgeld sanktionieren.
Waffenverbote auch in Düsseldorf geplant: OB Keller hocherfreut
Aus Düsseldorf, wo die Altstadt zur waffenfreien Zone erklärt werden soll, gibt es bereits „Applaus“ für die Pläne von Minister Reul. Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) sagte am Dienstag (30. November): „Wir begrüßen sehr, dass sich das Land unserer Einschätzung anschließt, dass eine Waffenverbotszone ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit in der Altstadt ist.“
Der Oberbürgermeister ergänzte: „Gerne bieten wir für die weitere Ausgestaltung unsere Unterstützung an. Die Durchsetzung der entsprechenden Regelungen obliegt dann der Polizei.“
Köln und Düsseldorf: Das gilt in Waffenverbotszonen
Reul hatte kürzlich im Landtag berichtet, in den Zonen könnte das Tragen von Messern auch mit Klingen kürzer als 8,5 Zentimeter verboten und mit einem Bußgeld belegt werden.
Gesetzlich erlaubt sind alle Klappmesser mit einer Zweihand-Bedienung und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von unter zwölf Zentimetern, in Ausnahmen greift hier aber schon das Waffengesetz. Unter dieses fallen Butterflymesser, Fallmesser und einige Springmesser.
Voraussetzung sei eine valide Gefahrenprognose. Es werde aber nicht möglich sein, sämtliche Besucher dieser Zonen auf Waffen zu kontrollieren.
Nach zwei Bluttaten hatte Düsseldorfs Oberbürgermeister Keller eine Waffenverbotszone gefordert. Am vergangenen Wochenende war es zu einer weiteren Messerattacke gekommen. (smo/mit dpa)