Ingo Lenßen ist nicht nur im TV als Anwalt unterwegs, sondern auch in der Realität. Seit vielen Jahren hat er eine Kanzlei am Bodensee, kennt sich mit Gesetzen bestens aus. Über einige klärt er nun auf.
TV-Anwalt Lenßenklärt auf Wie lange darf ich Geschenke zum Valentinstag zurückgeben?
Was er sagt, ist Gesetz! Meistens jedenfalls, denn als Anwalt zitiert Ingo Lenßen (61) die geltenden Paragrafen regelmäßig.
Das gilt für seine Sat.1-Serie „Lenßen übernimmt“ (wochentags 17 Uhr) genauso wie für die Fälle, die er in seiner Kanzlei am Bodensee übernimmt. Immer wieder muss der TV-Anwalt auch Fragen rund um Ehe, Scheidung und ungeliebte Valentinstags-Geschenke beantworten.
Für EXPRESS.de hat er einige der häufigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet.
Ab wann ist eine Ehe rechtsgültig?
Eine Ehe ist rechtsgültig, wenn sie geschlossen ist.
Wie lange dürfen ungeliebte Valentinstagsgeschenke zurückgegeben werden?
Ungeliebte Valentinstagsgeschenke darf man zurückgeben, solange man möchte. Die Frage ist nur, ob der Schenkende sie zurücknimmt.
Trennung oder Scheidung – wer darf in dem gemeinsamen Haus bleiben?
Bei einer Trennung kann kein Ehegatte vom anderen verlangen, dass er das gemeinsame Haus verlässt. Hier müssen schon gewichtige Gründe hinzukommen, so zum Beispiel häusliche Gewalt.
Verliert man bei einer Scheidung seine steuerrechtlichen Vorteile?
Die steuerrechtlichen Vorteile verliert man nicht erst bei einer Scheidung. Die steuerlichen Vorteile entstehen bereits mit der Trennung, das heißt dem Trennungszeitpunkt, der im Falle einer Scheidung dem Gericht genannt wird. Ob es sich aufgrund der steuerlichen Vorteile lohnt, zusammenzubleiben, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Verpflichtet mich die Ehe automatisch zu Treue und Sex?
Eine Ehe verpflichtet zur Treue, solange beide Partner es erwarten. Zu Sex verpflichtet die Ehe allerdings nicht. Sex ist kein Anspruch, den man gerichtlich durchsetzen kann.
Welche rechtlich bindende Gründe gibt es für Scheidungen?
Als Scheidungsgrund ist allein entscheidend, dass beide Ehegatten die Ehe für zerrüttet halten und eine Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft ablehnen.
Gilt bezahlter Sex als Scheidungsgrund?
Hält ein Ehegatte die Ehe für zerrüttet, spielt es keine Rolle, ob der außereheliche Sex nun bezahlt wurde oder ohne Zahlung erfolgte. Grundsätzlich kann man sich merken, dass die Vereinbarung bei bezahltem Sex sittenwidrig ist. Rechtsansprüche kann man aus einem solchen „Vertrag“ nicht ableiten.
Wie lange kann eine Ehe annulliert werden?
Die Auffassung, dass eine Ehe bei kurzer Dauer annulliert werden kann, ist falsch. Das deutsche Gesetz kennt eine Annullierung der Ehe nicht. Allenfalls ist die Aufhebung der Ehe denkbar, dies allerdings unter sehr begrenzten Voraussetzungen, so zum Beispiel bei Zwangsehen oder aber bei Eheverboten, Scheinehen, Verwandten ersten Grades. Nie jedoch, weil man sich im Charakter des anderen getäuscht hat.