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Aufgepasst!Klimageräte im Arbeitszimmer: In diesen Fällen sind sie steuerlich absetzbar

Fernbedienung einer Klimaanlage, auf dessen Display 27 Grad angezeigt werden.

Klimageräte im Arbeitszimmer können von der Steuer abgesetzt werden. (Symbolfoto)

Kühlen Kopf bewahren im Homeoffice! In diesen Fällen sind Klimageräte im Arbeitszimmer steuerlich absetzbar.

von Klara Indernach (KI)

Nicht nur für Gewerbebetriebe, sondern auch für das heimische Arbeitszimmer bieten Klimaanlagen steuerliche Vorteile!

Die Kosten für Klimageräte teilen das Schicksal der Arbeitszimmerkosten gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG. Das bedeutet, dass die Kosten der Ausstattung entweder im Rahmen des Höchstbetrags von 1250 Euro absetzbar sind, unbegrenzt oder gar nicht absetzbar sind.

Klimageräte im Arbeitszimmer sind steuerlich absetzbar

Klimageräte dienen der funktionsgerechten Nutzbarmachung des Arbeitszimmers und gelten nicht als berufliche Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch, Stuhl oder Bücherregal.

Jetzt zur guten Nachricht: Wenn die Anschaffungskosten für ein Klimagerät nicht mehr als 800 Euro netto beziehungsweise 952 Euro (einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer) betragen, sind die Kosten einschließlich der Mehrwertsteuer sofort und in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.

Diese Regelung gilt für Anschaffungen ab dem 1. Januar 2018. Bei Anschaffungen vor 2018 liegt die Grenze bei 410 Euro netto beziehungsweise 487,90 Euro (einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer).

Für Klimageräte mit Anschaffungskosten über 800 Euro beziehungsweise bei Anschaffungen vor 2018 über 410 Euro besteht die Möglichkeit der Abschreibung über eine Nutzungsdauer von 11 Jahren.

Jedes Jahr kannst du 9,09 Prozent der Kosten als „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) als Werbungskosten abziehen. Im Jahr der Anschaffung erfolgt die AfA zeitanteilig, also für jeden Monat genau mit einem Zwölftel. Den Restwert aus dem Anschaffungsjahr kannst du im Anschluss an die Abschreibungsdauer absetzen (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:

Nicht vergessen: Damit die Kosten für Klimageräte im heimischen Büro absetzbar sind, muss das Gerät tatsächlich ein Arbeitszimmer kühlen. Dies ist der Fall, wenn du zu Hause ein Homeoffice hast – egal, ob freiberuflich oder angestellt. Zu beachten ist, dass das häusliche Arbeitszimmer nur zu maximal zehn Prozent privat genutzt werden darf.

Wenn kein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden kann oder die Klimaanlage das gesamte Haus kühlt, können die eigentlichen Anschaffungskosten nicht abgesetzt werden. Doch es gibt eine weitere Möglichkeit: Die Einbaukosten der Klimaanlage durch Handwerkerleistungen können nach § 35a EStG von der Steuer abgesetzt werden.

Das Beste daran: Man kann 20 Prozent der Kosten für die fachmännische Installation und Wartung direkt von Ihrer jährlichen Einkommensteuer abziehen. Dies ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 1200 Euro pro Jahr begrenzt. (KI)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) geschrieben, redaktionell bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI können Sie hier lesen.