Verbraucherzentrale erklärtDarf man im Supermarkt Lebensmittel verzehren, die noch nicht bezahlt sind?

Ein Paar ist im Supermarkt einkaufen.

An den Erdbeeren naschen, obwohl sie noch nicht bezahlt sind: Ist das rechtlich erlaubt?

Wer mit Hunger einkaufen geht, greift meist zu allerhand Leckereien und kann manchmal nicht widerstehen, bis alles an der Kasse bezahlt wurde. Doch ist es erlaubt, die Lebensmittel vorher zu verzehren?

von Nicola Pohl (npo)

Der Hunger ist groß und beim Einkaufen möchte man schon mal schnell einen Bissen vom Sandwich nehmen, welches im Einkaufskorb gelandet ist.

Doch ist das überhaupt erlaubt, wenn die Ware noch gar nicht bezahlt worden ist?

Dürfen Lebensmittel im Supermarkt gegessen oder getrunken werden, bevor sie bezahlt sind?

Wenn der kleine Hunger oder Durst beim Einkauf zuschlägt, fragen sich viele: Darf ich im Supermarkt bereits Lebensmittel essen oder trinken? Die Antwort liegt in einer rechtlichen Grauzone.

Laut Verbraucherzentrale gehören alle Produkte im Supermarkt bis zum Abschluss des Kaufvertrages an der Kasse dem Geschäft. Theoretisch bedeutet dies, dass du als Kunde oder Kundin kein Recht hast, diese Produkte vor der Bezahlung zu verzehren.

Jedoch zeigen sich viele Supermärkte kulant. Es ist nicht unüblich, dass die Kundschaft beispielsweise eine Flasche Wasser öffnet und trinkt oder einen Snack isst, solange die leere Verpackung oder die angebrochene Ware anschließend an der Kasse vorgezeigt und bezahlt wird.

Dies ist jedoch keine offizielle Regelung, sondern eher eine Form der Kulanz seitens des Supermarkts.

Wenn du unsicher bist, ob der Verzehr von Lebensmitteln vor dem Bezahlen in einem bestimmten Supermarkt toleriert wird, frag am besten vorher beim Personal nach. Damit vermeidest du mögliche Missverständnisse und handelst im Sinne des guten Kundenverhaltens.