Wichtige Regel gilt in KölnVermietung zur EM 2024 kann fristlose Kündigung zur Folge haben

Blick auf die Fassade eines Hauses in Köln, auf denen die Weltmeister der bisherigen Fußball-WMs auf den Balkonen gezeigt werden.

Unter welchen Umständen darf ich meine Wohnung für die Fußball-EM 2024 vermieten? Das Symbolfoto zeigt ein Haus in Köln im Jahr 2018, an dem anlässlich der WM 2018 die bisherigen Weltmeister gezeigt werden.

Für die EM 2024 werden auch in Köln Wohnungen gesucht. Aber wer seine Wohnung hergibt, muss sich an einige wichtige Regeln halten.

von Thomas Werner (tw)

Wenn Fußball-Europa in der Stadt zu Gast ist, wittern auch in Köln viele Mieterinnen und Mieter die sprichwörtliche schnelle Mark – mit Untervermietungen über Portale wie „Airbnb“.

Denn: Nicht erst mit dem Start der Fußball-EM am 14. Juni (Auftaktspiel zwischen Deutschland und Schottland) beginnt der Run auf Hotelzimmer und private Schlafplätze. Aber: Darf ich meine Wohnung überhaupt anbieten? Unter welchen Bedingungen?

EM 2024 in Köln: Welche Regeln muss ich bei meiner Wohnung beachten?

Die Antworten hat Christian Solmecke, Anwalt bei der renommierten Kölner Kanzlei „WBS Legal“ (auf der Eupener Straße).

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Wichtig aus rechtlicher Sicht: die Absprache mit dem eigenen Vermieter oder der Vermieterin. Solmecke: „Möchte man seine Mietwohnung untervermieten, braucht man dafür zunächst immer eine Genehmigung des Vermieters. Gelegentlich steht eine generelle Genehmigung schon im Mietvertrag. Doch selbst wenn, müssten wiederholte Kurzvermietungen – etwa via Airbnb – darin explizit erwähnt sein. Steht im Mietvertrag nichts, muss man den Vermieter jedes Mal aufs Neue fragen.“

Tut man das nicht, können die Konsequenzen durchaus hart sein: „Wer seine Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters untervermietet, kann hierfür zunächst vom Vermieter abgemahnt werden. Wer dennoch weitermacht, dem kann sogar fristlos gekündigt werden.“

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Mit den zusätzlichen Einnahmen während der EM ist also durchaus bei falscher Herangehensweise auch ein großes Risiko verbunden.

Ander sieht es beispielsweise aus, wenn man zum Beispiel „Couchsurfing“ anbietet. „Hier braucht man keine Genehmigung des Vermieters. Solange man selbst in der Wohnung verbleibt und kein Geld für einen Schlafplatz nimmt, liegt laut dem LG Lübeck (6.11.2020, Az. 14 S 61/20) kein typisches Mietverhältnis vor, das vom Vermieter zu genehmigen wäre“, so Solmecke.

Unter anderem werden Fans aus Schottland und England in Köln zu Gast sein, für die beiden Spiele ihrer Teams stellt die Stadt Köln auch eine zusätzliche Fläche für Public Viewing am Rheinufer zur Verfügung.

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Insgesamt finden in Köln während der EM 2024 fünf Spiele statt, unter anderem zwei aus der deutschen Gruppe A. Auch bei der WM 2006 waren es fünf Spiele in Köln gewesen.

Wichtig in Köln zu beachten ist zudem das sogenannte „Zweckentfremdungsverbot“. Wer Wohnraum über einen längeren Zeitraum im Jahr kurzzeitig an andere vermietet, braucht dafür eine gebührenpflichtige Genehmigung der Stadt. Allerdings greift die Regel in den NRW-Städten erst ab 90 Tagen, für Studierende sogar erst ab 180 Tagen.

Für Köln gilt „Zweckentfremdungsverbot“, auch während der EM 2024

„Nur“ für die EM dürften diese Zahlen aber nicht erreicht werden. Trotzdem: Bereits ab der ersten Vermietung muss diese bei der Stadt gemeldet werden, dort erhält man bei Erlaubnis online kostenfrei eine sogenannte Wohnraum-ID. Wer sein Kontingent überzieht (oder seine Wohnung gar nicht erst anmeldet), muss mit einer Strafe von 50.000 Euro rechnen.

Und wenn die Siegesfeier zu wild oder der Frust über die Niederlage an der Wohnung ausgelassen wird – wer haftet für Schäden?

Solmecke: „Als Hauptmieter haftet man seinem eigenen Vermieter gegenüber für alle Schäden an der Wohnung. Natürlich müssen die Verursacher einem eigentlich diese Schäden bezahlen. Doch was, wenn die schon wieder über alle Berge sind, irgendwo weit hinter der deutschen Grenze? Dann bleibt man selbst auf dem Schaden sitzen.“