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Erbstreit in 4711-DynastieNachkommin darf Kölner Familiensitz nicht betreten – jetzt folgt die Klage

Der Eingang der historischen Reithallte des Kölner Gestüts Röttgen.

Die historische Reithalle im Gestüt Röttgen in Köln-Heumar.

Lange war das Schloss Röttgen in Köln-Heumar der Familiensitz der 4711-Dynastie. Heute gehört das Anwesen einer Stiftung, die der Familie den Zutritt verwehrt.

von Carolina Bosch

47 Jahre und 11 Monate – ein Geburtstag, der im Kreise der Kölner 4711-Dynastie traditionell gebührend gefeiert wird. Fiona Streve-Mülhens Achenbach, Erbin in siebter Generation, wollte die Feier standesgemäß auf dem alten Familiensitz feiern.

Das Schloss und dazugehörige Gestüt Röttgen in Köln-Heumar gehörte einst ihrer Familie. Peter Paul Mülhens, damaliger Geschäftsführer der 4711-Dynastie in vierter Generation, erwarb das Anwesen im Jahr 1909.

Streit um 4711-Erbe Schloss Röttgen

Heute gehört es der Mehl-Mülhens-Stiftung. Wie die Kölnische Rundschau berichtete, verwehrte sie Fiona Streve-Mülhens Achenbach (50) schon während der Vorbereitungen für ihren Geburtstag den Zutritt. Im Mai hat sie Klage gegen die Stiftung beim Landgericht Köln eingereicht.

Nachdem Maria Mehl-Mülhens, Tochter von Peter Paul Mülhens und Erbin des Anwesens, 1985 verstarb, ging ihr gesamtes Vermögen an die von ihr noch im selben Jahr gegründete Stiftung über. Somit verlor die Familie den Besitz. Maria selbst hatte keine Kinder.

Die Leitung der Stiftung übernahm der Frankfurter Anwalt Dr. Günter Paul, der gleichzeitig Testamentsvollstrecker und langjähriger Vertrauter der Verstorbenen war.

4711-Nachfahrin verklagt Mehl-Mühlens-Stiftung

Streve-Mülhens Achenbach wirft dem Stiftungsvorstand in ihrer Klage Verstoß gegen den Stifterwillen vor. „Rechte, die den Familien Mehl und Mülhens nach dem Willen meiner Großtante zustehen, spielten für die Stiftung nie eine große Rolle“, lässt sie über eine gemeinsame Pressemitteilung mit ihrem Anwalt Eberhard Rott verlauten. „Wir hätten uns gerne außergerichtlich geeinigt, aber das war leider nicht möglich.“

Die aktuelle Satzung der Stiftung ist geheim. Laut einer ursprünglichen Verfassung, die der Nachfahrin vorliegt, soll das Schloss Röttgen sowohl für repräsentative Zwecke der Regierung als auch für die Benutzung durch die Familien Mehl und Mülhens zur Verfügung stehen, sagt Rott.

Außerdem soll dem vierköpfigen Vorstand der Stiftung ein Familienmitglied angehören, fügt er hinzu. Ein diesbezügliches Angebot Mehl-Mülhens Achenbachs soll lange Zeit ignoriert und dann abgelehnt worden sein.

Stiftungsvorsitzender will sich nicht weiter äußern

Im Kern des Rechtsstreits gehe es um die Frage, ob die Stiftungssatzung in wesentlichen Punkten so geändert werden darf, dass sie dem erklärten und mutmaßlichen Willen des Stifters oder der Stifterin nicht mehr entspricht. „Wir sind davon überzeugt, dass genau das in diesem Fall passiert ist“, erklärt Rott.

Gegenüber der Kölnischen Rundschau wirft Dr. Paul der Klägerin vor, das Ansehen der Stiftung beschädigen zu wollen. „Wir kennen ihre Einstellung. Deshalb sind wir nicht überrascht und nehmen diese Fehlreaktion nur ein weiteres Mal zur Kenntnis.“ Weitergehende Erklärungen beabsichtige er nicht.