Der Wohnungsmarkt in Köln ist angespannt, die Mieten hoch. Umso ärgerlicher, wenn freie Wohnungen dann als Feriendomizil angeboten werden. Die Stadt sagt den illegalen Ferienwohnungen den Kampf an.
Enorme DunkelzifferAirbnb und Co.: Der Kampf der Stadt Köln gegen illegale Ferienwohnungen
Die Chance, in Köln eine freie und bezahlbare Mietwohnung zu finden, ist lächerlich gering. Der Markt ist hier seit Jahren angespannt. Und jede Wohnung, die nicht zu Wohnzwecken genutzt wird, trägt zur Misere bei. Das gilt auch für Wohnungen, die Eigentümerinnen und Eigentümer oder auch Mieterinnen und Mieter tageweise als Ferienwohnungen an Touristinnen und Touristen (unter-)vermieten.
Zig Internetplattformen wie Airbnb machen es ihnen einfach. Das ist häufig illegal. Die Stadt Köln hat der unerlaubten Vermietung den Kampf angesagt und zieht eine Zwischenbilanz.
Ferienwohnungen in Köln: Stadt sagt Zweckentfremdung den Kampf an
Seit dem 1. Juli 2022 gilt eine Registrierungspflicht bei einer Kurzzeitvermietung von Wohnraum. Die Stadt vergibt dabei eine Wohnraum-Identitätsnummer (WID).
Aus dem aktuellen Bericht der Stadt zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln geht das Ausmaß der Vermietung an Touristinnen und Touristen hervor – zumindest der offizielle Part. Zum 31. Dezember 2023 waren in Köln 4294 Anbieterinnen und Anbieter von Kurzzeitvermietung mit einer WID registriert.
Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:
„Köln verzeichnet damit erneut die größte Anzahl an Registrierungen unter den sechs NRW-Kommunen, in denen eine solche Regelung gilt“, teilt die Stadt dazu mit. Wie groß die Dunkelziffer ist, lässt sich nur manchmal erahnen, wenn Touristinnen und Touristen an Wochenenden – auch Rollkoffer-Geschwader genannt – durchs Veedel zu einem Haus mit leerstehenden Wohnungen ziehen.
Bis zu 90 Tage je Kalenderjahr ist die Kurzzeitvermietung von Wohnungen zwar nicht genehmigungspflichtig, muss aber dem Amt für Wohnungswesen vorher angezeigt werden. Studierende dürfen es an 180 Tagen. Zur Anzeige sind alle gesetzlich verpflichtet, die Kurzzeitvermietung anbieten.
„Es wird erkennbar, wie viele und welche Wohnungen auf den einschlägigen Online-Vermittlungsplattformen vermarktet werden und ebenso, wer als anbietende Person oder Organisation dahintersteht. Diese Informationen unterstützen das Amt für Wohnungswesen darin, den zweckentfremdeten Wohnraum doch wieder für das Wohnen nutzen zu können“, sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt.
Das Amt für Wohnungswesen gehe Verdachtsfällen auf Wohnraumzweckentfremdung intensiv nach. Indizien dafür, dass eine bestimmte Wohnung zweckentfremdet genutzt wird, liefern zum Beispiel die Überprüfung der WID oder der im Stadtgebiet tätige Außendienst der Verwaltung. Auch von Bürgerinnen und Bürgern werden Hinweise auf zweckentfremdete Wohnungen gegeben, zum Beispiel über die städtische Internetseite.
Bei den meisten neu eingeleiteten „Wiederzuführungsverfahren“ im zweiten Halbjahr 2023 – insgesamt waren es 279 – besteht der Verdacht einer Wohnraumzweckentfremdung durch Leerstand (134 Wohneinheiten), bei 99 Wohneinheiten durch Kurzzeitvermietung. Hier zeige sich der gleiche Trend wie im ersten Halbjahr 2023.
Ordnungswidrigkeiten dieser Art können mit einem Bußgeld geahndet werden. Im zweiten Halbjahr 2023 wurden zu insgesamt 170 Wohneinheiten in 152 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet, so die Stadt.