Ein Mann soll versucht haben, einen Dritten zu einem Mord anzustiften. Doch der Prozess gegen den 31-Jährigen endete jetzt gleich am ersten Verhandlungstag.
Auftragsmörder gesuchtProzess gegen Familienvater (31) in Köln – Überraschung am ersten Tag

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Vor dem Kölner Landgericht stand am Mittwoch (20. September 2023) ein Familienvater wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Das Symbolfoto zeigt das Gebäude des Kölner Landgerichts an der Luxemburger Straße, aufgenommen am 31. Januar 2022.
Es waren schlimme Vorwürfe, die einen 31-Jährigen vor Gericht brachten. Der Mann stand am Mittwoch (20. September 2023) wegen versuchter Anstiftung zum Mord vor dem Kölner Landgericht.
Laut Anklage wollte er, dass die damalige Verlobte seines Bruders stirbt. Der Prozess, der über drei Verhandlungstage gehen sollte, nahm dann jedoch ein schnelles Ende.
Köln, Düren, Nörvenich: Angeklagter soll mehrere Versuche gestartet haben
Der 31-Jährige sollte im April letzten Jahres bei insgesamt vier Gelegenheiten in Köln, Düren und Nörvenich (Kreis Düren) versucht haben, einen Arbeitskollegen vom Bau für den Mord anzuheuern. Dieser, so hieß es in der Anklage weiter, sollte die Frau gegen Zahlung von 10.000 Euro töten.
Wie die damalige Verlobte seines Bruders umgebracht werden sollte, dazu sollte der Angeklagte auch bereits konkretere Vorstellungen gehabt haben. Und zwar durch Manipulation der Bremsen an ihrem Auto. Offenbar sollte es wie ein Unfall aussehen.
Beim Prozess entpuppte sich die mutmaßliche Suche nach einem Auftragskiller jedoch als „Räuberpistole“, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet. Nach der Zeugenaussage des Arbeitskollegen wurde der 31-Jährige freigesprochen. Nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwaltschaft hatten auf Freispruch plädiert.
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Der Arbeitskollege hatte im Zeugenstand seine Vorwürfe, aufgrund derer der Angeklagte vier Monate in U-Haft schmorte, zunächst wiederholt. Er war dann allerdings zurückgerudert und hatte erklärt, die Sache zunächst für einen Scherz gehalten zu haben und dass man sich über einen konkreten Mord gar nicht unterhalten habe.
In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, der Zeuge habe womöglich „Baustellengespräche“ aufgebauscht und auch gelogen. Ein ernsthafter Tötungswille des Angeklagten sei nicht zu erkennen. Für die Zeit in U-Haft wird der 31-jährige Familienvater nun entschädigt.