Prozess in KölnSchmu mit Kindergeld: So übel sollen Angeklagte den Staat abgezockt haben

Das Gebäude des Kölner Landgerichts von außen.

Vor dem Kölner Landgericht müssen sich ab Montag (13. September 2021) fünf Männer und eine Frau verantworten. Sie sollen unberechtigt Kindergeld kassiert haben.

Vor dem Landgericht startet ein Mammutprozess mit sechs Angeklagten. Ihnen wird Schmu mit Kindergeld vorgeworfen.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Köln. Kindergeld ist für Eltern wichtig, einige kämen ohne es kaum über die Runden. Umso emotionaler könnte der Prozess werden, der am Montagnachmittag (13. September) vor dem Landgericht beginnt.

Auf der Anklagebank sitzen fünf Männer (42, 38, 32, 33, 24) und eine Frau (40) aus Südosteuropa. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten, die miteinander verwandt sind, Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung und Substitutionsbetrugs vor. Unter anderem sollen sie über mehr als sieben Jahre im Raum Köln und Bergheim unberechtigt Kindergeld kassiert haben – dabei soll ein Schaden von rund 733.000 Euro entstanden sein.

Prozess in Köln: Angeklagten wird üble Masche vorgeworfen

Die Masche: Laut Anklage haben die Anklagten in ihrem Heimatort Bewohner angesprochen, die dann nach Deutschland eingereist, einen Wohnsitz – auch für ihre Kinder – angemeldet und ein Bankkonto eröffnet haben. Nach Erhalt einer Steueridentifikationsnummer sind sie wieder zurück in ihre Heimat.

Vor ihrer Rückreise sollen die Strohmänner alle Unterlagen bei den Angeklagten gelassen haben, die dann für die Kinder Kindergeld beantragt haben sollen. Kinder, die real existieren, aber nicht in Deutschland leben. Kamen vom Amt Nachfragen, sollen die Angeklagten sich darum gekümmert haben, so sollen sie unter anderem Melde- und Schulbescheinigungen gefälscht haben.

War das Kindergeld auf den Konten, haben die Angeklagten laut Anklage diese direkt abgeräumt. Dadurch hatten die Strohmänner keinen Zugriff. Diese sollen lediglich ein „Handgeld“, einen kleineren Geldbetrag, erhalten haben, während die Angeklagten richtig abgesahnt haben sollen.

Kölner Staatsanwaltschaft: Auch Betrug mit Corona-Soforthilfen

Die Staatsanwaltschaft legt dem Sextett ebenfalls Subventionsbetrug in einem besonders schweren Fall zur Last. In 34 Fällen sollen sie dabei zumeist online Anträge auf Bewilligung von Corona-Soforthilfen gestellt und dabei wahrheitswidrig behauptet haben, sie gingen einer selbstständigen oder förderungsfähigen Tätigkeit nach.

Die Angeklagten sollen dann für weitere Familienmitglieder und unter den Personalien der Personen aus dem Kindergeld-Schmu Corona-Soforthilfen beantragt haben. Insgesamt sollen Anträge in Höhe von 406.000 Euro gestellt und in 14 Fällen insgesamt 148.000 Euro ausgezahlt worden sein. Teilweise sollen die Angeklagten auch gegen Provision gearbeitet haben.

Die Anklageschrift ist sehr umfangreich. Für den Mammutprozess vor der 19. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts sind insgesamt 24 Verhandlungstage vorgesehen. Mit einem Urteil wird Ende Februar nächsten Jahres gerechnet. (iri)