War sie rechtens?Nach Bürger-Klage: Urteil zu Ausgangssperre in Köln steht fest

Leere Straße am Altstadt-Ufer in Köln. Die Ausgangssperre in Köln ist nun gerichtlich diskutiert worden.

Die Ausgangssperre in Köln, hier ein Foto aus dem Mai 2021 in der Altstadt, wurde gerichtlich diskutiert. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen.

Die Ausgangssperre 2021 in Köln wird weiter diskutiert. Nun hat das Verwaltungsgericht über die Klage eines Bürgers entschieden.

War die Ausgangssperre während der Corona-Pandemie 2021 rechtens? Diese Frage haben sich Menschen in Köln nicht nur während der Sperre gestellt, viele tun es immer noch. Ein Kölner Bürger hat Klage eingereicht, doch die wurde nun abgewiesen. Das Vorgehen der Stadt Köln sei rechtens.

Die Entscheidung am Kölner Verwaltungsgericht fiel bereits am 29. November 2022, jetzt erst hat das Gericht die Entscheidung aber öffentlich bekanntgegeben.

Ausgangssperre in Köln: Entscheidung der Stadt 2021 war rechtens

Am 16. April 2021 hatte die Stadt Köln die Ausgangssperre angeordnet, nachdem die Inzidenzzahl in Köln trotz zahlreicher Corona-Schutzmaßnahmen über einen längeren Zeitraum über 100 lag.

In der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags durften Kölnerinnen und Kölner ihr Haus oder ihre Wohnung nur verlassen, wenn es dafür triftige Gründe gab (z.B. Arbeit oder Haustiere). Erst nach einem Monat, am 17. Mai 2021, wurde die Beschränkung aufgehoben.

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In der Urteilsbegründung bezeichnet das Verwaltungsgericht die Maßnahme der Stadt Köln als verhältnismäßig. „Es war nicht erforderlich, dass die Stadt Köln statt der Anordnung einer Ausgangsbeschränkung andere Infektionsschutzmaßnahmen gesteigert kontrolliert.“

Verwaltungsgericht Köln stützt die Corona-Maßnahme der Stadt

Heißt konkret: Andere Maßnahmen (z.B. stärkere Kontrolle der Kontakte im privaten Bereich) wären zwar möglich, allerdings mit deutlich höherem Aufwand verbunden gewesen. Dazu wäre ein Eingriff in den „grundrechtlich besonders geschützten Bereich der Wohnung etwaiger Betroffener“ nötig gewesen.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. In dem Fall würde die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht in Münster liegen.

Bereits im April 2021, nach Bekanntwerden der Entscheidung, hatte es Eilanträge gegen die Ausgangssperre in Köln gegeben. Auch diese waren aber damals vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden. (tw)