Kuriose MaßnahmeEin Brötchen, zwei unterschiedliche Preise – Kölner Bäckerei rechnet vor

Die Auslage eine Kölner Bäckerei, hier ein Symbolfoto vom 28. September 2022.Uwe Weiser

Die Auslage eine Kölner Bäckerei, hier ein Symbolfoto vom 28. September 2022.

Da soll noch einer durchsteigen!? Draußen billiger, drinnen teurer – es gibt unterschiedliche Preise bei den Bäckereien.

von Matthias Trzeciak  (mt)

Wer zuletzt eine Bäckerei aufgesucht hat, dürfte sich vielleicht über zwei Preisschilder in der Auslage gewundert haben.

Warum unterscheidet sich der Preis? Im Geschäft ist es oft teurer als draußen.

Kölner Bäckerei-Kette klärt mit Aushang auf

Die Kölner Bäckerei-Kette Kraus erklärt es den Kunden und Kundinnen mit einem Aushang in ihren Filialen.

Dort heißt es: „Im deutschen Steuerrecht besteht ein Unterschied in der Mehrwertsteuerberechnung zwischen dem Verzehr außer Haus und dem Verzehr in unseren Cafés oder auf unseren Außenterrassen.“

Es liegt also an der Mehrwertsteueranpassung. Galt während der Corona-Pandemie ein Steuersatz von sieben Prozent, wurde dieser jetzt wieder auf 19 Prozent erhöht. Doch es gibt Unterschiede zwischen drinnen und draußen ...

Die Bäckerei-Kette rechnet es vor: „Ein belegtes Brötchen hat außer Haus einen Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, in unseren Bäckereien und Cafés 19 Prozent.“

Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:

„Dies bedeutet, dass wir für ein belegtes Brötchen mit einem Preis von 2,20 Euro außer Haus 15 Cent Mehrwertsteuer und im Café 42 Cent Mehrwertsteuer abführen müssen“, heißt es in der Erklärung.

„Aus diesem Grund wird ab dem 1. Januar 2024 ein Zuschlag von ca. 11,2 Prozent auf Tortenstücke, Kuchen, belegte Brötchen und Baguettes im Café und auf den Außenplätzen erhoben, um den erhöhten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent abzudecken.“

19 Prozent oder sieben Prozent Mehrwertsteuer

„Alle Kaffeespezialitäten, Tee, Kakao und andere Getränke sowie bestimmte Speisen sind von dem Zuschlag nicht betroffen, da der Mehrwertsteuersatz bisher schon bei 19 Prozent lag“, ergänzt die Kölner Bäckerei-Kette.

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt und bei der Lieferung wird mit sieben Prozent Mehrwertsteuer besteuert.