Die Deutzer Kirmes startet in wenigen Tagen. Jetzt hat das Kölner Landgericht über den dortigen Strom-Zoff entschieden.
Urteil gefallenKurz vor Start der Deutzer Kirmes: Kölner Gericht entscheidet im Strom-Zoff
Wird der Deutzer Kirmes der Stecker gezogen? Die Stadt Köln und der bisherige Veranstalter, die Gemeinschaft der Kölner Schausteller (GKS), liefern sich einen Zoff um dortige Strom-Verteilerkästen.
Der Streit eskalierte derart, dass die GKS vor Gericht zog. Und das, obwohl die beliebte Kirmes mit dem neuen Veranstalter bereits in den Startlöchern steht und am Samstag (30. März 2024) offiziell eröffnet wird. Doch jetzt ist vor dem Kölner Landgericht eine Entscheidung gefallen.
Deutzer Kirmes: Stromzoff landet vor Kölner Landgericht
Am Dienstagnachmittag (26. März) gab das Gericht bekannt, dass es einen Eilantrag der GKS abgewiesen habe. Damit wollte die Schausteller-Gemeinschaft erreichen, dass die Stadt die Nutzung der Strominfrastruktur auf dem großen Festplatz auf der Deutzer Werft unterlassen muss.
Die GKS hat über viele Jahre die Deutzer Kirmes veranstaltet und dazu den Platz jedes Mal von der Stadt gemietet. In der Entscheidung des Gerichts heißt es: „Das gesamte Festplatzgelände hatte die Stadt im Jahr 1999 erworben, zum Festplatz umgebaut und dazu unter anderem eine Strominfrastruktur erstellt.“
2015 habe sich die GKS aufgrund von Auflagen eines Energieversorgers dazu entschieden, die Strominfrastruktur selbst zu erneuern. Diese Investition gab sie dann auch bei ihrem Antrag auf Ausrichtung der Deutzer Kirmes an.
Als jedoch weitere Veranstalter ihr Interesse an der Durchführung der Kirmes bekundeten, beschloss die Stadt diese auszuschreiben. Im Februar 2024 erfolgte die Auswahl mittels Losverfahren. Dabei unterlag die GKS und habe „die Stromverteilerkästen verplombt, um sie für Dritte unzugänglich zu machen“, stellte das Landgericht fest.
Streit um Strom für Deutzer Kirmes: Auch Polizei musste einschreiten
Die Stadt habe die Schausteller-Gemeinschaft mehrfach aufgefordert, den Zugang zur Strominfrastruktur zu ermöglichen. Damit war die nicht einverstanden. Der Streit eskalierte, sogar die Polizei musste einschreiten. Dann kam es schließlich zum Eilverfahren.
Die GKS stützte sich insbesondere darauf, dass sie die Strominfrastruktur ausschließlich zu dem Zweck installiert habe, damit diese bei Kirmesveranstaltungen genutzt wird. Die Anlagenteile hätten nicht in das Eigentum der Stadt übergehen sollen.
Die Stadt ist dagegen der Auffassung, dass sie als Grundstückseigentümerin auch Eigentümerin der von der GKS installierten Strominfrastruktur sei. Da die Anlagen der Stromversorgung des Festplatzgrundstückes dienen, handele es sich um wesentliche Bestandteile des Grundstücks. Zudem sei seitens der GKS nicht die komplette ursprüngliche Anlage erneuert worden.
Das Kölner Landgericht entschied nun, dass die von der GKS errichtete Strominfrastruktur bestehend aus Trennstellen und Stromkabeln der Stadt Köln gehören. Bereits am Montag (18. März), als unter dem neuen Veranstalter der Aufbau der Kirmes begann, hatte ein Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes die Verteilerkästen auf der Deutzer Werft aufgebrochen.