Kölnerin (46) vor GerichtJustizangestellte versteckt Akten – Anklagen in bitteren Fällen geplatzt

Eine Frau sitzt im Gericht auf der Anklagebank.

Eine Kölner Justizangestellte stand am Montag (15. Juli 2024) in Düsseldorf vor Gericht. Die Mitarbeiterin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte Akten unbearbeitet verschwinden lassen.

Eine Kölnerin (46), die für die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft arbeitete, musste sich vor Gericht verantworten. Sie hatte Akten verschwinden lassen.

von Barbara Kirchner  (kir)

Dass die Justiz seit Jahrzehnten überlastet ist, ist kein Geheimnis. Eine 46 Jahre alte Kölner Justizangestellte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf war so überfordert, dass sie 68 Akten versteckte oder Bearbeitungsfristen verlängerte.

Ihren Job verlor die Kölnerin deshalb schon. Am Montag (15. Juli 2024) stand sie wegen Strafvereitlung im Amt in Düsseldorf vor Gericht.

Düsseldorfer Staatsanwaltschaft: Kölnerin ließ Akten verschwinden

Ihre Taten wegen Überforderung hatten teils gravierende Folgen: Wegen ihrer Manipulationen konnten zwei Fälle wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden. Und in einem Fall verzögerte sich die Anklageerhebung. Und das ausgerechnet in der Abteilung Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie.

Die Ex-Justizangestellte sagte am Montag vor Gericht: „Ich habe nie Hilfe gehabt in meinem Leben. Ich konnte mich einfach niemanden anvertrauen. Dabei war ich total überfordert und stand ganz alleine da. Dabei hätte es Möglichkeiten gegeben. Aber das wird einem erst im Nachhinein klar.“

Justizangestellte aus Köln: Nicht bearbeitete Akten in Umzugskartons

Lange Zeit versuchte die Geschäftsstellen-Mitarbeiterin aus Köln, ihr Pensum durch Überstunden abzubauen. „Ich kam morgens oft als erster in die Behörde und ging als letzter.“ Oft kam sie am Wochenende ins Büro. Ober brach ihren Urlaub ab. Doch selbst das führte nicht dazu, dass sich der Aktenberg abbaute.

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So kam sie auf die Idee, einige Fälle auf Wiedervorlage ad acta zu legen. Mit einer Frist von teilweise über einem halben Jahr. „Ich versuchte, die Verfahren zu nehmen, in denen keine Verjährung drohte“, so die Angeklagte. Doch das gelang ihr in zwei Fällen wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften und Kinderpornografie nicht. Die konnten deshalb nie angeklagt werden.

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Außerdem fand der Hausmeister im Büro der Justizangestellten zwei Umzugskarton im Stauraum. Mit dem Zettel: „Bitte Kartons stehen lassen! Privatsache!“ Als man die Kisten öffnete, fanden sich dort 68 Verfahrensakten, die nicht bearbeitet worden waren.

Prozess in Düsseldorf: Kölnerin zu hoher Geldstrafe verurteilt

Der Staatsanwalt kennt die Situation in der Behörde: „ Aber man hätte sich Kollegen anvertrauen können. Oder der Gruppenleitung. Dann hätte man Akten verteilen können. Die Justiz lässt niemanden allein.“

Am Ende wurde die Kölnerin zu 4200 Euro Geldstrafe verurteilt – mehr, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Damit ist sie vorbestraft. „Sie waren bei der Behörde zwar nur als Beschäftige angestellt, waren aber im Rahmen ihrer Arbeit als Amtsträgerin tätig“, betonte der Richter in Richtung der Angeklagten.