Umgekippter E-Scooter beschädigt AutoKölner will Schadensersatz und zieht vor Gericht

E-Scooter liegen auf einem Gehweg.

E-Scooter sind umgekippt und liegen auf einem Gehweg (hier ein undatiertes Symbolfoto).

In Köln ging ein Fall vor Gericht, der viele interessieren dürfte. Es ging um einen Schaden durch einen E-Scooter.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Wild herumstehende E-Scooter direkt neben geparkten Pkw: Bei dem Anblick haben sich viele schon gefragt, wie lange das gut geht. Was, wenn mein Auto durch einen umgekippten E-Scooter beschädigt wird?

Einem Kölner ist genau das passiert. Er will von einem Kfz-Haftpflichtversicherer Schadensersatz. Vor dem Amtsgericht hatte er eine Klatsche erlitten, daraufhin ging er in Berufung.

Kölner klagt, weil umgefallener E-Scooter sein Auto beschädigt hat

Der Kläger hatte einen Pkw auf der Straße in der Nähe seines Kölner Wohnhauses geparkt. Später stellte eine unbekannte Person einen E-Scooter, der bei dem beklagten Versicherungsunternehmen haftpflichtversichert ist, auf dem Bürgerstein ab. Abstand zum Pkw des Klägers: circa 30 bis 50 Zentimeter.

Als der später zu seinem Fahrzeug zurückkam, war der E-Scooter umgekippt, auf sein Auto gefallen und hatte dies beschädigt.

Der Kölner versuchte zunächst, die Sache über einen Anwalt außergerichtlich zu klären und forderte die Versicherung auf, die Reparaturkosten zu begleichen. Das blieb erfolglos. Daher erhob er Klage auf Zahlung vor dem Amtsgericht Köln.

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Er argumentierte, dass der vorherige Nutzer des Rollers diesen unsachgemäß abgestellt habe, sodass hierdurch die Gefahr für ein Umkippen auf ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug geschaffen worden sei. Das zog beim Amtsgericht allerdings nicht. Es wies die Klage als unbegründet ab.

Kölner Gericht: Keine Anhaltspunkte für unsachgemäßes Abstellen

Unter anderem, so hieß es in der Urteilsbegründung, fehle es für ein unsachgemäßes Abstellen des E-Scooters auf dem Gehweg an jeglichen Anhaltspunkten. Nur, weil der umgefallen sei, müsse er zuvor nicht unsachgemäß abgestellt worden sein.

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Das Umfallen eines E-Scooters könne, so das Amtsgericht, „gerade in belebten Städten wie hier in Köln vielfache Gründe haben.“ Zum Beispiel, dass eine dritte Person den E-Scooter (fahrlässig oder vorsätzlich) umgestoßen habe oder auch, dass der E-Scooter wetterbedingt von alleine umgekippt sei.

Der Kölner wollte die Abweisung seiner Klage nicht hinnehmen und ging in Berufung. Doch die hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt, worauf das Landgericht per Beschluss hinwiesen. Der Kläger zog daher die Berufung zurück.