Vor dem Kölner Landgericht ist das Urteil gegen einen 64-Jährigen gefallen, der seine Ehefrau getötet hat.
Ehefrau mit Hantelstange erschlagenKölner Gericht spricht Urteil über 64-Jährigen
Weil er seine Ehefrau (†63) mit einer Hantelstange erschlug, muss ein 64-Jähriger wegen Totschlags für sieben Jahre ins Gefängnis. Als am Mittwoch (8. Februar 2023) das Urteil vor dem Kölner Landgericht fiel, saß der Familienvater mit der angegrauten Halbglatze zusammengesunken auf der Anklagebank.
„Es ist ein tragisches, tragisches Ende einer Beziehung, geprägt von einem unfreiwilligen Miteinander zweier Menschen, die am Ende nicht mehr miteinander konnten“, begann der Vorsitzende Richter die Urteilsbegründung.
Der Angeklagte und die Geschädigte hatten 1978 geheiratet. Eine arrangierte Ehe. Sie kannten sich vorher gar nicht. Drei Kinder wurden geboren. Doch, so Richter Peter Koerfers, habe das Paar schnell festgestellt, dass es unterschiedliche Vorstellungen hat. „Eine Scheidung wäre aber eine Katastrophe gewesen.“
Prozess in Köln: Ehefrau (†63) mit Hantelstange erschlagen
Der 64-Jährige war angeklagt, seine Ehefrau am 20. März 2022 mit einer Hantelstange getötet zu haben – weil sie ihn nach mehr als 40 Jahren Ehe verlassen wollte. Er war rasend eifersüchtig, hatte bereits seit Längerem den Verdacht, dass seine Frau ihn betrügt. An dem Tag war es im gemeinsamen Wohnhaus in Lindlar (Oberbergischer Kreis) daher erneut zum Streit gekommen.
Der Angeklagte griff dabei eine 38 Zentimeter lange, massive Kurzhantel, die am Treppenabsatz stand, und schlug seiner Frau laut Urteil mindestens fünfmal mit voller Wucht gegen den Kopf. Dabei wurde ihr Schädel zertrümmert. Sie starb wenig später.
Nach der Tat setzte sich der Ehemann in seinen Porsche Cayenne und raste an einer Landstraße mit durchgedrücktem Gaspedal gegen einen Baum. Er überlebte den mutmaßlichen Suizidversuch lebensgefährlich verletzt, kam später in die Psychiatrie. Seit dem 22. November sitzt er jedoch in U-Haft.
Köln: Richter spricht bei Urteilsverkündung von einer Affekt-Entladung
Bei der Tat habe der Angeklagte absoluten Tötungswillen gezeigt, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Bei solchen Schlägen mit einer Hantel wisse man, dass der andere keine Chance hat, dass er sterben wird. Richter Koerfers sprach von einer „Affekt-Entladung“. Im Prozess war auch geprüft worden, ob die Tat nicht sogar als Mord gewertet werden könne.
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Der Angeklagte hatte sich früh zu den Vorwürfen geäußert, machte dann aber im Prozess abweichende Äußerungen. So erklärte er, dass seine Frau am Tattag sein Genital als Schlauch bezeichnet hätte, mit dem er es nie richtig hinbekommen hätte. Das, so der Vorsitzende Richter, sei ein prägnantes Detail, das nicht erst in der Hauptverhandlung hätte fallen dürfen.
Am Ende wurde der Familienvater wegen Totschlags im minderschweren Fall verurteilt. Als strafmildernd wurde angesehen, dass er weitgehend geständig und nicht vorbestraft war. Auch gilt der 64-Jährige wegen seines Alters und seiner Krankheiten (Parkinson, Blutkrebs) als besonders haftempfindlich.