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Ferienjobs in KölnNach 20 Uhr – worauf Jugendliche unbedingt achten sollten

Eine Schülerin beim Eis verkaufen.

Auch in Köln starten bald die Sommerferien und viele Schülerinnen und Schüler suchen nach einem Ferienjob. Unser Symbolfoto zeigt eine Schülerin am 4. Juli 2014 beim Eis verkaufen in Berlin.

Die Bezirksregierung Köln hat Infos zu Ferienjobs herausgegeben. Worauf Jugendliche unbedingt achten sollten.

Ob Kellern in der Veedels-Eisdiele, Nachhilfe oder Zeitungen austragen. Wenn am 22. Juni in NRW die Schulferien beginnen, stehen für zahlreiche Jugendliche wieder Ferienjobs zur Aufbesserung des Taschengelds auf dem Programm.

Dabei seien die Regeln des Jugendarbeitsschutzes zu beachten, betont die Bezirksregierung Köln.

Ferienjobs in Köln: Maximal acht Stunden am Tag

  1. Jugendliche über 15 Jahre dürften in den Schulferien – und an insgesamt maximal 20 Tagen im Kalenderjahr – jobben.
  2. Und zwar maximal acht Stunden am Tag. Nachts (nach 20 Uhr), an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sei das Arbeiten für Jugendliche verboten.

Für bestimmte Bereiche – etwa in der Gastronomie, in Krankenhäusern oder Altenheimen – gelten aber Ausnahmen.

Die Bezirksregierung Köln stellt klar, dass Jugendliche nur Arbeiten durchführen dürfen, die sie körperlich nicht überfordern und die keine gesundheitlichen Gefahren bergen.

Fließband- und Akkordarbeiten seien unzulässig. Arbeitgebende haben die Jugendlichen vor der Arbeitsaufnahme zu unterweisen und auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen. Die jungen Ferienjobber sind den Angaben zufolge über die Arbeitgeber unfallversichert.

Ferienjobs: Diese Ausnahmen gelten für Kinder

Die Beschäftigung von Kindern ist verboten. Für Schülerinnen und Schüler über 13 Jahre gebe es allerdings bei Zustimmung der Eltern und leichter Beschäftigung – Zeitungen austragen, Babysitten oder Nachhilfe – eine Ausnahme für bis zu zwei Stunden täglich.

Nehmen Sie hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:

Wo können Schüler und Schülerinnen einen Job finden? Unter anderem bieten Jobbörsen wie die Agentur für Arbeit oder Schülerjobs Ferienjobs an.

„Schüler und Schülerinnen haben nur Anspruch auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder mindestens 18 Jahre alt sind“, darauf weist die Bezirksregierung Köln hin. (mt/dpa)