Führerschein in KölnHaben Sie noch den alten Lappen? Stadt führt Neuerung ein

Ein alter rosafarbener Führerschein liegt auf einem Tisch. Daneben liegt ein Autoschlüssel.

Der alte Führerschein (hier ein Foto vom 24. Januar 2022) muss umgetauscht werden. Was Sie dabei beachten sollten.

Auch in Köln müssen viele Autofahrer und Autofahrerinnen ihre Führerscheine umtauschen. Jetzt bietet die Stadt einen neuen Service an, um den Vorgang zu beschleunigen.

Führerscheininhaber und -inhaberinnen, die noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, müssen diesen – gestaffelt nach Geburtsjahrgängen – gegen einen europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.

Bei der Stadt Köln ist dieser verpflichtende Führerscheinumtausch nun auch online möglich. Auch die Bezahlung funktioniert online.

Führerscheinumtausch in Köln: Das müssen Sie beachten

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ein biometrisches digitales Foto
  2. Ein Foto der Unterschrift
  3. Informationen zum aktuellen Führerschein
  4. Nach Angabe aller erforderlichen Daten kann die Gebühr in Höhe von 25,30 Euro per Kreditkarte (Visa oder Mastercard), PayPal oder Giropay bezahlt werden.

Der Führerschein kann, etwa drei bis vier Wochen nach Antragstellung, während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden.

Zur Identitätsprüfung sowie zur Entwertung des alten Führerscheindokuments ist bei Abholung die persönliche Vorsprache erforderlich.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Tabelle mit Führerscheinangaben

Das gilt für Personen mit folgendem Geburtsjahr.

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:

Tabelle mit Führerscheinangaben

Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt worden sind.

Der Führerscheinumtausch kann auch wie bisher persönlich in den Kundenzentren der Stadt Köln beantragt werden.

Führerscheininhaber und -inhaberinnen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. (mt)