Wirbel um GrundsteuerStadt Köln weist auf Problem hin – und was passiert, wenn ich mich weigere?

Die Grundsteuer müssen alle Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen in Deutschland abgeben. Doch der Rücklauf lässt zu Wünschen übrig – auch in Köln.

Die neue Grundsteuer gilt ab 1. Januar 2025 – und sorgt in ganz Deutschland für Wirbel bei Haus- und Wohnungsbesitzenden.

Wie eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Montag in Berlin mitteilte, sind bislang erst knapp 18 Prozent der Erklärungen abgegeben worden. 6,2 Millionen Formulare seien online ausgefüllt worden, rund 584.000 Erklärungen seien in Papierform eingegangen.

Neue Grundsteuer: Geringe Rücklaufquote in Köln

Auch in Köln sieht es nicht besser aus. Das Problem: Laut einer Mitteilung der Stadt Köln liegt die Rücklaufquote deutlich hinter den Erwartungen des NRW-Finanzministeriums zurück.

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden – auch in Köln. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümerinnen und Eigentümer einreichen müssen – seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen.

Mitte Juli kam es bei „Elster“ zu technischen Schwierigkeiten. Die Steuer-Plattform war vorübergehend nicht erreichbar. Mehrere Verbände und einige Landespolitiker forderten daraufhin eine Verlängerung der Abgabefrist, die regulär am 31. Oktober endet.

„Die Reform der Grundsteuer ist ein bürokratisches Monstrum, das vor allem ältere Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümer überfordert“, kritisierte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Zudem müssten die Kommunen die Hebesätze, die Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer haben, bis spätestens 2024 deutlich absenken, da Menschen, die im Eigenheim wohnen, sonst sehr viel mehr zahlen müssten als heute.

Für individuelle Rückfragen stehen in Köln die Hotlines der örtlich zuständigen Finanzämter zur Verfügung. (dpa/mt)

Die Kölner Finanzämter sind für Rückfragen unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

  1. Finanzamt Köln-Altstadt: 0221 / 2026-1959
  2. Finanzamt Köln-Mitte: 0221 / 92400-1959
  3. Finanzamt Köln-Nord: 0221 / 97344-1959
  4. Finanzamt Köln-Ost: 0221 / 9805-1959
  5. Finanzamt Köln-Porz: 02203 / 598-1959
  6. Finanzamt Köln-Süd: 0221 / 2026-1959
  7. Finanzamt Köln-West: 0221 / 5734-1959

Und was passiert, wenn Immobilienbesitzer oder -besitzerinnen sich weigern, eine Grundsteuer-Erklärung abzugeben? Oder falsche Angaben machen? In dem Fall muss mit einer Schätzung durch das Finanzamt gerechnet werden. Die fällt in der Regel zuungunsten des Grundstückseigentümers oder der -eigentümerin an. (mt/dpa)