Eine Klimakleberin aus Köln wurde jetzt in Berlin verurteilt. Es ist die bislang höchste Strafe. Die 41-Jährige will nun gegen die Strafe vorgehen.
Bislang höchste StrafeKölner Klimakleberin (41) soll ins Gefängnis – jetzt will sie dagegen vorgehen
Das Berliner Amtsgericht hat gegen eine Klimademonstrantin die bislang härteste Strafe ausgesprochen – die Verurteilte kommt aus Köln.
Die 41-Jährige soll acht Monate ins Gefängnis. Nach Angaben der „Letzten Generation“ ist es die bislang höchste Strafe, die gegen ein Mitglied der Protestgruppe wegen Sitzblockaden ausgesprochen wurde. Die Aktivistin will nun dagegen vorgehen.
Kölnerin Klimakleberin will gegen ihre Strafe vorgehen
Gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte sie: „Ich werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Wie das genau aussehen wird, will ich aber noch nicht sagen.“ Sie sei „wütend und fassungslos“.
Im Prozess am Mittwoch (20. September 2023) hatte sie angegeben, weiter protestieren zu wollen. Deshalb sah das Gericht keine günstige Sozialprognose.
Diese wäre für eine Bewährungsstrafe erforderlich, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag (22. September) sagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Frau wurde demnach nach der Teilnahme an drei Straßenblockaden im Oktober 2022 in Berlin wegen Nötigung, versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Das Gericht ging über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte eine Geldstrafe von insgesamt 1350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro) beantragt.
Die Polizei bittet derweil Verkehrsteilnehmende, bei Staus und Behinderungen Ruhe zu bewahren.
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„Unsere Kolleginnen und Kollegen werden bestmöglich versuchen, die rechtswidrigen Aktionen mit rechtsstaatlichen Mitteln vorher zu unterbinden bzw. schnellstmöglich zu beenden“, erklärte die Gewerkschaft der Polizei (GdP).
Klimaproteste konzentrieren sich derzeit auf Berlin
Vor allem in Berlin finden derzeit viele Proteste statt. Seit Wochenbeginn haben die erneuten Straßenblockaden nach ersten Angaben der Polizei zu mehr als 270 Strafanzeigen geführt. Überwiegend gehe es um Nötigung im Straßenverkehr, teils auch um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nach eigenen Angaben bislang rund 2460 Verfahren (Stand: 15. September) gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ auf den Tisch bekommen. Es gebe inzwischen 74 rechtskräftige Urteile, hieß es zuletzt. (dpa)