Bald starten die Herbstferien und damit auch die Urlaubssaison. Seine Kinder früher aus der Schule zu nehmen, ist jedoch nicht erlaubt. Was Kölner Eltern unbedingt beachten sollten.
HerbstferienWichtiger Hinweis für alle Kölner Eltern – heftiges Bußgeld droht

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Früher Familienurlaub kann teuer werden. Das müssen Eltern über die Beurlaubung ihrer Kinder, kurz vor und nach der Ferienzeit wissen. Hier ein Symbolfoto vom 15. März 2021 eines Klassenzimmers im Montessori-Gymnasium in Köln.
Ab in den früheren Urlaub heißt auch günstigere Flüge und Unterkünfte – das kann insbesondere für Eltern ziemlich verlockend sein.
So manche Eltern spielen daher mit dem Gedanken, ihr Kind früher aus der Schule zu nehmen, um Geld zu sparen. Aber das kann ziemlich teuer werden – auch in Köln.
Herbstferien 2023: Teure Bußgelder für Schulpflichtverstöße
Der Grund: Es besteht Unterrichtspflicht! Kinder kurz vor oder nach den Herbstferien vom Unterricht zu befreien, ist nicht erlaubt und wird sogar mit Bußgeldern bestraft.
Die Schulpflicht gilt in ganz Nordrhein-Westfalen an allen Tagen. Eine Beurlaubung ist nicht für Urlaub gedacht, sondern nur für einen „wichtigen Grund“.
Laut des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW gilt eine zulässige Befreiung nur bei persönlichen Gründen, wie besonderen Anlässen, schweren Erkrankungen oder Todesfällen. Alle anderen privaten Gründe rechtfertigen kein Fehlen des Kindes.
Kölner Eltern sollten also aufpassen: Wer seine Kinder aus der Schule nimmt, um den Urlaub zu verlängern oder sich bessere Tarife zu sichern, muss mit Konsequenzen rechnen.
Gibt es in Köln Kontrollen für Schulschwänzende?
Das heißt: Bußgeld. Falls das Fehlen eines schulpflichtigen Kindes auffällt, leitet die Bezirksregierung ein Bußgeldverfahren ein.
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Anzahl der Fehlstunden. Bei erstmaligem Verstoß sowie bei Fehltagen bis zu zehn Tagen sind das in NRW 155 Euro.
Kommt es jedoch zu langen oder häufigen Fehlzeiten, kann eine saftige Summe von bis zu 1000 Euro auf die Eltern des Kindes zukommen, so steht es im aktuellen Bußgeldkatalog.
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Eltern müssen sich jedoch nicht vor Kontrollen an Flughäfen fürchten. Die Polizei führt hier keine gezielten Kontrollen wegen möglichen Schulschwänzens durch. Dennoch können Routinekontrollen durchgeführt werden, bei denen schulpflichtige Kinder auffallen könnten.
Auch die Kölner Bezirksregierung erfasst nicht, ob Kinder aufgrund der Ferienzeit in der Schule fehlen. Konkrete Zahlen für unerlaubte Schulversäumnisse gibt es also nicht.
Eltern sollten die Schulpflicht jedoch nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn die Schulen können jederzeit nicht genehmigte Fehlzeiten an die Bezirksregierung weiterleiten.