Ein Junge (10) soll von einem Frisör sexuell missbraucht worden sein. Nicht nur einmal, so die Anklage. Jetzt fiel das Urteil.
Beim Haarewaschen in die Hose gefasstKind sexuell missbraucht: So lautet das Urteil gegen Frisör aus Köln
Der Besuch beim Frisör ist für viele selbstverständlich, oft sogar ein Genuss. Für einen zehnjährigen Jungen soll er zu einem Albtraum geworden sein.
Jetzt ist der Frisör (38) des Schülers schuldig gesprochen worden. Am Freitag (30. August 2024) wurde er wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Prozess in Köln: Frisör soll Kunden (10) sexuell missbraucht haben
Beim Prozessauftakt am Freitag (23. August 2024) hatte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen geäußert. Allerdings war auf Antrag seines Verteidigers Tobias Westkamp für die Zeit der Einlassung die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Denn sein Mandant werde sich unter anderem auch zu seiner Sexualpräferenz äußern, hatte Westkamp dies begründet.
Laut Anklage soll der unverheiratete Mann, der einen kleinen Frisörsalon in Köln-Sülz führte, am 13. September 2023 seinem jungen Kunden während des Haarschneidens in die Hose gefasst haben. Am 2. Februar 2024 soll sich der Vorfall wiederholt haben.
Der Angeklagte und der Zehnjährige waren laut Anklage zu den Tatzeiten (jeweils nachmittags) alleine in dem Frisörladen. Der ist allerdings von zwei Seiten einsehbar, auch der Bereich, wo sich die Kundenplätze mit jeweils einem Waschbecken befinden.
Beim dritten Besuch des Jungen am 2. April 2024 soll der Frisör mit ihm zum Haarewaschen ins separate Badezimmer gegangen, die Tür abgeschlossen, dem Kind die Hose heruntergezogen und sich an ihm vergangen haben. Anschließend soll er dem Zehnjährigen die Haare geschnitten und ihm gesagt haben, er solle jetzt öfter kommen.
Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:
Kurz darauf wurde der Frisör festgenommen, weil sich das Kind schließlich doch seinen Eltern anvertraut haben soll. Seitdem saß der Angeklagte in U-Haft.
Landgericht Köln: Bei Prozessbeginn wird Fauxpas bekannt
Der Prozessstart drohte gleich am Anfang zu kippen, weil der Frisör im Vorfeld nicht die Anklage in arabischer Sprache erhalten hatte. Die übergab die Vorsitzende Richterin ihm erst im Gerichtssaal. „Asche auf mein Haupt, das ist uns durchgegangen“, entschuldigte sie sich.
Verteidiger Westkamp hätte daher einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung stellen können. Er verzichtete aber und gab zu, dass es ihm selbst auch nicht aufgefallen sei, dass sein Mandant keine übersetzte Anklage vorliegen hatte.
Dem Frisör wurde die Anklage dann allerdings in der Vorführzelle, kurz bevor er von Wachtmeistern in den Gerichtssaal gebracht wurde, vorgelesen. Auch während des Prozesses hatte er einen Dolmetscher an seiner Seite.