Kinder-Models missbrauchtLandgericht Köln: BGH hebt Teilfreispruch eines Kinderfotografen auf

Ein Mann sitzt auf der Anklagebank, seine Anwältin spricht mit ihm.

Der Teilfreispruch gegen einen Kinderfotografen (hier beim Prozessauftakt am 31. Mai 2022) wurde durch den BGH aufgehoben.

Herbst 2022 hat das Kölner Landgericht das Urteil gegen einen Kinderfotografen wegen sexuellen Missbrauchs gesprochen. Jetzt hat der BGH einen Teilfreispruch aufgehoben.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Es soll Kinder-Models sexuell missbraucht, sich unter anderem in einem Kölner Penthouse an Jungs vergangen haben: Der Prozess gegen einen berühmten Fotografen schlug hohe Wellen.

Auch, dass der damals 53-Jährige Ende September 2022 zwar zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, aber wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen freigesprochen wurde, wurde diskutiert. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) diesen Teilfreispruch kassiert!

Landgericht Köln: BGH hebt Teilurteil gegen Kinderfotografen auf

Das gab der BGH am Mittwoch (17. Juli 2024) bekannt. Die Aufhebung erfolgte, weil die Kölner Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision eingelegt hatte.

Das Landgericht hatte den Kinder- und Modefotografen, dessen Fotos unter anderem in der „Vogue“ und im „New York Times Magazine“ erschienen sind, am 28. September 2022 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt.

In fünf weiteren Fällen erfolgte jedoch ein Freispruch. Obwohl der Angeklagte, der als Fotograf von Kindermodels international tätig war, nach Feststellungen des Gerichts, in einer Vielzahl von Fällen sexuelle Handlungen an und mit präpubertären männlichen Kindern vorgenommen hat, kam es dazu.

Auch zu den fünf Freispruchfällen, die auf Revision der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers überprüft wurden, hatte das Landgericht festgestellt: Zweifel daran, dass es auch insoweit zu sexuellen Übergriffen des Angeklagten gekommen sei, hätten sich nicht ergeben.

BGH: Kölner Strafkammer hat „überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt“

Der Angeklagte sei aber freizusprechen, weil nicht festgestellt werden konnte, dass er die Taten so, wie sie in der Anklageschrift konkretisiert worden seien, begangen habe. Eine hinreichende zeitliche und örtliche Ein- und Abgrenzung sei nicht möglich.

Das sah der BGH anders und hob das entsprechende Urteil – wegen sachlich-rechtlicher Fehler in der Beweiswürdigung. Die Strafkammer des Kölner Landgerichts habe ihre Annahme, die Taten ließen sich nicht in einer für eine Verurteilung genügenden Weise konkretisieren, nicht rechtsfehlerfrei begründet. Vielmehr habe sie überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt, heißt es seitens des BGH.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache daher an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Wann es in dem Fall weiter geht, steht noch nicht fest – eine Entscheidung steht weiterhin aus.