Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts gibt grünes Licht für die geplante Kirmes auf der Deutzer Werft. Ein Anwohner hatte gegen den „ersten temporären Freizeitpark“ geklagt.
Gericht gibt Entscheidung bekanntSo läuft es mit Freizeitpark „Happy Colonia“ in Köln
Köln. Wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt... Weil Corona auch den Schaustellern so richtig zusetzt, eine Kirmes nach der anderen abgesagt wurde, plante die Gemeinschaft Kölner Schausteller für den 31. Juli bis 22. August was ganz Besonderes: den „ersten temporären Freizeitpark Köln“ auf der Deutzer Werft. Doch dagegen klagte ein Anwohner beim Verwaltungsgericht.
Doch das hat am Mittwoch, 28. Juli, entschieden: Die Sonder-Kirmes ist baurechtlich zulässig. Der Kläger hatte argumentiert, der Bebauungsplan für die Deutzer Werft lasse nur eine Kirmes im Frühjahr oder im Herbst zu – also die klassische Oster- und Herbstkirmes.
Kirmes in Köln: Corona-Regeln gelten
Das sehe der Bebauungsplan zwar tatsächlich vor. Aber: „Von dieser Beschränkung könne jedoch in rechtmäßiger Weise eine Befreiung erteilt werden“, heißt es in einer Mitteilung des Kölner Verwaltungsgerichts. Und: „Dass aufgrund der Corona-Pandemie die letzten Volksfeste abgesagt worden seien, stelle im Rechtssinn eine nicht beabsichtigte Härte dar. Im Interesse der Allgemeinheit an derartigen Volksfesten könne daher ausnahmsweise auch im Sommer eine Veranstaltung zugelassen werden.“
Außerdem würden die Anwohner nicht zusätzlich belastet, weil es sich ja nicht um eine zusätzliche Veranstaltung in diesem Jahr handele. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden (Az.: 23 L 1332/21).
Kirmes in Köln: Gelände auf Deutzer Werft ist eingezäunt
Doch erstmal gilt: Ab Samstag, 31. Juli, drehen sich in Deutz die Karussells! Autoscooter, Riesenrad, Achterbahn und viele andere Fahrgeschäfte sorgen für Kirmes-Feeling. Allerdings weniger als sonst, damit genügend Platz gegeben ist.
Denn Corona „schwebt“ weiter über der Veranstaltung. Heißt: Das Gelände ist eingezäunt, es muss ein Euro Eintritt gezahlt werden (Kinder bis sechs Jahre frei). Natürlich kosten die Fahrgeschäfte extra. Maximal 4000 Besucher sind erlaubt.
Es gilt die 3G-Regel. Man muss also geimpft, genesen oder getestet sein – und sich zur möglichen Kontaktverfolgung registrieren lassen.
Geöffnet ist mittwochs bis sonntags von 13 Uhr bis 21.30 Uhr. Am 11. August ist der Freizeitpark geschlossen. Familientage gibt es am 4., 12. und 18. August: Fahrgeschäfte können dann zum halben Preis genutzt werden.