Doppelgänger-ZoffKlatsche für Weltstar: BGH bestätigt Urteil von Kölner Gericht

Dorothea «Coco» Fletcher hält ein Plakat ihrer Show ·„Simply The Best - Die Tina Turner Story“.

Tina Turner-Doppelgängerin Dorothea „Coco“ Fletcher zeigt am 23. Februar 2022 in Berlin ein Werbeplakat der Show „Simply The Best – Die Tina Turner Story“.

Mega-Star Tina Turner hat im Rechtsstreit um ihre Doppelgängerin verloren. Die sieht ihr angeblich zu ähnlich.

Erneute Klatsche für Weltstar Tina Turner. Am Donnerstag (24. Februar 2022) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ihre Revision gegen ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts zurückgewiesen.

Die Sängerin hatte gegen den Veranstalter der Tribute-Show „Simply The Best – Die Tina Turner Story“ geklagt. Sie findet, dass ihre Doppelgängerin auf den Werbeplakaten ihr zu ähnlich sieht und damit der Eindruck erweckt wird, sie selbst ist an der Show beteiligt.

Tina Turner (2009) und Turner Darstellerin Dorothea «Coco» Fletcher bei der Premiere «Simply the best» (2017)

Links Tina Turner im Jahr 2009, rechts die Turner-Darstellerin Dorothea „Coco“ Fletcher bei der Premiere von „Simply The Best“ 2017. Am Donnerstag (24. Februar 2022) hat der Bundesgerichtshof sein Urteil im Rechtsstreit um Tina Turners Double verkündet.

Tina Turner ging durch die Instanzen: Revision gegen Urteil des OLG Köln

Tina Turner hatte auf Unterlassung geklagt. Während das Landgericht Köln ihr mit Urteil vom 22. Januar 2020 Recht gab, wurde in der Berufung das Urteil am 17. Dezember 2020 vom Kölner Oberlandesgericht (OLG) kassiert. Der Weltstar ging in Revision. Daher musste jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ran.

In einer Meldung des BGH hieß es am Donnerstag: Die Werbung für eine Show, in der Lieder einer prominenten Sängerin von einer ihr täuschend ähnlich sehenden Darstellerin nachgesungen werden und mit einem Bildnis der Darstellerin, das den täuschend echten Eindruck erweckt, es handelte sich um die prominente Sängerin selbst, ist grundsätzlich von der Kunstfreiheit gedeckt.

Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit einem umstrittenen Plakat der „Show Simply The Best – Die Tina Turner Story“.

Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment steht am 4. November 2021 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit einem umstrittenen Plakat der Show „Simply The Best – Die Tina Turner Story“. Am Donnerstag (24. Februar 2022) hat der BGH in der Sache sein Urteil verkündet.

Der BGH bestätigte zudem das Ergebnis des Berufungsgerichtes (OLG Köln). Demnach ist den Plakaten nicht die unwahre Tatsachenbehauptung zu entnehmen, Tina Turner unterstütze die Show oder wirke sogar daran mit. Die Plakate enthalten keine ausdrückliche Aussage darüber und sind auch nicht in diesem Sinne mehrdeutig, hieß es weiter. (iri)