In Köln hat es in den zwei Jahren der Corona-Pandemie viele Verstöße gegen die vom Staat auferlegten Regeln gegeben. Die Stadt Köln zieht Bilanz.
Kölner Corona-BilanzSo viel Geld spülten Verstöße in die Stadtkasse – erstaunlicher Betrag
von Adnan Akyüz (aa)
Corona und seine Regeln. Viele Menschen haben sie zum Schutz für sich selber und anderer konsequent verfolgt. Anderen sind die Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Maskenpflicht übel aufgestoßen. Die Stadt Köln hat Verstöße geahndet und am Donnerstag (31. März) eine Bilanz veröffentlicht.
Durch Einnahmen aus Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung hat sich die Stadtkasse in Köln gut gefüllt. Nach Angaben der Stadt hat es 31.000 festgestellte Verstöße gegen die Corona-Regeln im Stadtgebiet gegeben. Bis Ende Februar 2022 wurden mehr als 7800 Bußgeldbescheide erlassen, die insgesamt 1,9 Millionen Euro ausmachen.
Köln: Stadt nimmt durch Corona-Verstöße fast 2 Millionen Euro ein
Die erste Fassung der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen trat am 23. März 2020 in Kraft, seither wurde sie regelmäßig geändert. Auch in Köln haben die Überwachung der Einhaltung und die Durchsetzung der Regeln dieser Verordnung die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes gefordert.
Mitunter schlug dem Personal des Ordnungsdienstes bei der Kontrolle und Durchsetzung der Maßnahmen zum Infektionsschutz aggressives Verhalten entgegen, teilweise mit verbalen oder tätlichen Übergriffen, wie die Stadt mitteilt. 108 Strafanträge mit Bezug zu Corona-Maßnahmen des Außendienstes wurden gestellt. Die Mehrheit der Bevölkerung habe sich nach den Erfahrungen des Ordnungsdienstes jedoch an die Regeln, Vorgaben und Empfehlungen zur Eindämmung des Virus gehalten.
Die Ordnungsdienstkräfte haben laut Stadt seit Beginn der Pandemie mehr als 45.000 Überstunden geleistet. Der Ordnungsdienst stellte vom 23. März 2020 bis 22. März 2022 unter anderem folgende Corona-Verstöße fest:
- Verstöße gegen geltende Kontaktbeschränkungen: 7610
- Verstöße gegen die Maskenpflicht in allen festgelegten Bereichen: 17.211
- Verstöße in Gastronomie-, Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben: 3634 (davon Verstöße gegen Zugangsbeschränkungen 2G/3G: 761)
- Verstöße im Rahmen von Prostitution (Verbot, 3G bzw. 2G+): 428
- Verstöße im Rahmen von Versammlungen/Demonstrationen: 250
- Verstöße auf Weihnachtsmärkten in 2021 (Mund-Nasen-Bedeckungspflicht, 2G): 150
Rund 100.000 Euro wurden nach Angaben der Stadt durch Verwarngelder eingenommen. Die Verjährungsfrist bei Corona-Verstößen beträgt zwei Jahre.
Hinweis: Verwarngelder sind keine Bußgelder. Verwarngelder gehen etwa an Gastronomen, die Verstöße begangen haben und z.B. etwas nachbessern müssen. Bußgelder erhalten Personen, die beispielsweise auf dem Weihnachtsmarkt ohne Maske erwischt wurden.
Die Pandemie hatte auch auf andere Bereiche vielseitige Auswirkungen. So mussten zum Beispiel Evakuierungen im Falle von Kampfmittelfunden durch Weltkriegsblindgänger unter Corona-Bedingungen durchgeführt werden. Hierbei wurden Anlaufstellen für betroffene Menschen mit entsprechenden Schutzmaßnahmen eingerichtet und diejenigen, die sich in Quarantäne befanden, gesondert aus dem Evakuierungsradius gebracht.
Ab Samstag (2. April) sollen bundesweit viele Corona-Maßnahmen aufgehoben werden. Dazu zählen die Maskenpflicht, etwa in Supermärkten, oder die 3G-Regelung für Veranstaltungen.