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„Lasse ich mir nicht gefallen“Behörden-Irrsinn: Simon (35) fühlt sich von der Stadt Köln diskriminiert

Behindertenparkplatz-Schilder sind in einer Düsseldorfer Straße zu sehen.

Das Foto vom 4. März 2023 zeigt einen Behindertenparkplatz in Düsseldorf. Ein Österreicher hat jetzt Ärger mit den Kölner Behörden.

Nach seinem Umzug nach Köln wollte ein Mann aus Österreich einen Behindertenparkausweis beantragen. Durch den Umgang der Kölner Behörden fühlt er sich diskriminiert.

von Adnan Akyüz  (aa)

Weit über die Stadtgrenzen hinaus ist Köln für seine Toleranz bekannt – hier sind alle Menschen willkommen, heißt es. Simon B. (35, Name geändert) ist 2016 nach Köln gekommen und fühlt sich bis heute auf schlimmste Weise von der Stadtverwaltung diskriminiert – dabei geht es mutmaßlich um simple Bürokratie.

Was Simon B. erlebt hat, wünscht man niemandem. Der 35-Jährige ist vor ein paar Jahren von einem Mann vorsätzlich mit HIV (AIDS) infiziert worden. Bis heute hat er mit den Folgen der Krankheit zu kämpfen, lebt in Köln „ganz gut“ von der Opferentschädigungsleistung, die er aus Österreich bezieht.

Behörden-Stress nach Flucht nach Köln

Der Täter, der mehrere Männer wissentlich infiziert hatte, wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Dauerfolgen zu drei Jahren Haft verurteilt.

Der Täter hat ungeschützten Sex mit anderen Männern gehabt, aber seine Krankheit verschwiegen – so auch bei Simon B. Der 35-Jährige möchte anonym bleiben, weil der Täter ihn nach seiner Haft aufgesucht und verfolgt habe. Aus diesem Grund sei er auch in das „liberale“ Köln gezogen.

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Aufgrund seiner Erkrankung hat Simon B. von den österreichischen Behörden einen europäischen Behindertenparkausweis bekommen. Bei der Stadt Köln hat er dann dessen Anerkennung beantragt. Die Schwerbehindertenstelle hat seinen Antrag aber abgelehnt.

In einem Schreiben, das EXPRESS.de vorliegt, heißt es auszugsweise: „Die Ihnen in Österreich nach dem dortigen Recht aufgrund ihrer Behinderung zuerkannten Nachteilsausgleiche können für die Bewertung nach den in Deutschland maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht berücksichtigt werden, da sich die rechtlichen Vorgaben in Deutschland wesentlich von denen in Österreich unterscheiden.“

Eine Vorlage eines Parkausweises.

Auf dem Behindertenparkausweis von Simon B. steht dieser Hinweis (roter Kreis), der besagt, dass der Ausweis auch in anderen EU-Ländern gültig ist. Das Foto ist eine Vorlage.

Für den Wahl-Kölner ist das unverständlich. Er sagt: „Auf dem Ausweis steht, dass er europaweit in allen Mitgliedsstaaten gültig ist. Auch die EU-Verordnung für soziale Sicherheit sagt, dass Menschen bei einem Umzug innerhalb der EU nicht diskriminiert werden dürfen. Für mich gilt das aber offenbar nicht.“

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Und weiter: „Mir wurde in Köln gesagt, ich könnte ja zurück nach Österreich ziehen und mir wurde gedroht, dass mein Ausweis eingezogen werde, wenn ich auf einem Behindertenparkplatz parke. Ich habe jetzt den Eindruck, dass die Stadt Köln mit Offenheit und Toleranz wirbt, das aber in meinem Fall nicht einhält. Ich lasse mir das aber nicht gefallen.“

Er parke eigenen Angaben zufolge weiterhin auf den für behinderte Menschen ausgewiesenen Parkplätzen. Ein Knöllchen habe er bisher nicht bekommen, wie er sagt. Jetzt hat sich Simon B. einen Anwalt genommen und will sein Recht einklagen.