Achtung, SchockfotoKölner (22) will an E-Zigarette ziehen – danach sieht er so aus
Köln – „Als hätte mir jemand mit dem Hammer ins Gesicht geschlagen“, so beschreibt Jonas R. (22, Name geändert) das, was ihn in einem Fachgeschäft für E-Zigaretten in der Kölner Innenstadt passiert ist.
Der Barkeeper wollte nur eine neue Geschmacksrichtung testen, als ihm noch vor dem ersten Zug das Gerät um die Ohren flog. Nun musste sich der Verkäufer vorm Kölner Amtsgericht verantworten.
E-Zigarette explodierte im Gesicht
Ein traumatisches Erlebnis, sagt Jonas, sei der Vorfall aus dem Januar 2016. Erst wenige Wochen vor dem Unfall war der angehende Informatik-Student von herkömmlicher Kippe auf E-Zigarette umgestiegen. Durch einen Technikfehler explodierte die E-Zigarette vor seinem Gesicht.
Drei Zähne wurden ihm aus dem Mund gesprengt, fünf weitere brachen ab. Die Gaumenschleimhaut löste sich vom Knochen, Lippen und Zunge wurden schwer verletzt. Das Blut sei ihm „wie ein Wasserfall aus dem Mund geflossen“, so beschreibt der Verletzte das Geschehen.
Per Krankenwagen ging’s vom Geschäft in die Klinik, dort wurde der junge Mann notoperiert. Zweieinhalb Jahre später zeugt eine Narbe an der Oberlippe von dem dramatischen Vorfall. Die Zähne müssen bald wohl noch einmal erneuert werden.
Verkäufer von E-Zigarette auf der Anklagebank
Der Verkäufer (43) des Fachgeschäfts saß am Dienstag in Saal 217 des Kölner Justizgebäudes auf der Anklagebank. Fahrlässige Körperverletzung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.
Laut Anklage habe der Mann den Akku der E-Zigarette falsch montiert – „der Verdampferkopf war nicht kompatibel.“
Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt
Die Batterie habe keinen Schutzmechanismus besessen, daher sei es zum Kurzschluss mit der damit verbundenen Explosion gekommen. Der Verteidiger des Angeklagten argumentierte, die tatsächliche Unfall-Ursache sei nie abschließend geklärt worden.
Tatsächlich läuft derzeit parallel ein Schadenersatz-Prozess, in dem die Schuldfrage eindeutig geklärt werden soll. Dieses Verfahren will die Richterin erst abwarten. Der Strafprozess wurde daher vertagt.