In dem Zivilverfahren um Schmerzensgeld wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Priester muss nun ein Erzbischof als Zeuge aussagen.
Kirche nicht haftbar?Priester soll zwei Mädchen sexuell missbraucht haben – Erzbischof muss in Köln in den Zeugenstand

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Aufgrund des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs gegen einen Priester muss in Köln ein Erzbischof als Zeuge vor Gericht aussagen.
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch (70) soll am Dienstag (25. März 2025) als Zeuge in einem Kölner Klageverfahren aussagen.
Es sei so vorgesehen, dass Koch als Zeuge gehört werde, bestätigte ein Sprecher des Erzbistums der „Deutschen Presse-Agentur“.
Köln: Erzbischof muss in Missbrauchsprozess als Zeuge aussagen
In dem Verfahren klagt eine heute 58-jährige Frau auf 830.000 Euro Schmerzensgeld. Sie ist die frühere Pflegetochter eines Priesters, der im Februar 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war.
Der Priester hatte nach Feststellung des Kölner Landgerichts zwischen 1993 und 2018 neun Mädchen teils schwer sexuell missbraucht. Inzwischen wurde der Mann aus dem Klerikerstand entlassen.
Die Klägerin war in den 70er- und 80er-Jahren Opfer geworden und als Heranwachsende zweimal schwanger geworden. Koch war zum Zeitpunkt der Vorfälle um 1980 junger Priester im Erzbistum Köln. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ will das Gericht von ihm unter anderem wissen, ob er Aussagen der Klägerin bestätigen kann, wonach sie im Priesterseminar mit Wissen von Bistumsverantwortlichen im Zimmer des Täters übernachtete.
Das Erzbistum Köln bestreitet, dass es für die Taten des Priesters in Mithaftung genommen werden kann. In einer früheren Verhandlung hatte auch der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern zu dieser Haltung tendiert.
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Im zweiten Fall vor dem Kölner Landgericht geht es um eine ehemalige Messdienerin, der nach eigenen Angaben von einem Betreuer sexualisierte Gewalt angetan worden ist.
„Es gibt eine Trennung zwischen Amtsausübung und sonstigem Handeln“, hatte er gesagt. Dass der Priester die Klägerin als Pflegekind habe aufnehmen dürfen, sei eine Entscheidung des Jugendamts gewesen. Das hatte bei vielen Beobachterinnen und Beobachtern für Kritik gesorgt, da Geistliche doch „immer im Dienst“ seien. (red)