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Hammer-UrteilNachbar hat geklagt – Volksbühne in Köln droht das Aus

Blick auf den Eingangsbereich der Volksbühne am Rudolfplatz (Aachener Straße) in Köln

Die Volksbühne am Rudolfplatz, hier im August 2021, hatte wohl keine gültige Baugenehmigung.

Ein Streit mit einem Nachbarn entschied das Kölner Verwaltungsgericht jetzt zugunsten des Anwohners.

von Bastian Ebel  (bas)

Wie geht es weiter mit der ehrwürdigen Volksbühne am Rudolfplatz, wo einst Willy Millowitsch im gleichnamigen Theater seine Erfolge gefeiert hat? Ein Gerichtsurteil vom Donnerstag (19. Mai) besagt nichts Gutes.

Denn ein jahrelanger Streit mit einem Nachbarn hat jetzt das Kölner Verwaltungsgericht zugunsten des Anwohners entschieden. Darin ging es um eine Baugenehmigung, die laut Gericht nicht rechtens war. Beklagt war die Stadt Köln, die offenbar die fehlerhafte Baugenehmigung erteilt hatte.

„Die Volksbühne erweiterte im Jahr 2015 im Zuge eines Betreiberwechsels ihr Angebot von einer seinerzeit genehmigten Theaternutzung hin zu einem Austragungsort für ganzjährige Konzerte, Kabarettdarbietungen und Seminare“, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts.

Köln: Volksbühne am Rudolfplatz laut Gericht ohne Baugenehmigung

Und: „Für diese Nutzungsänderung war eine Baugenehmigung erforderlich. Diese beantragte die Volksbühne jedoch erst, nachdem sie die neue Nutzung bereits aufgenommen hatte. Erteilt wurde die Genehmigung im Jahr 2018. Kurz zuvor war indes bereits dem Nachbarn eine Baugenehmigung für seine unmittelbar an den Veranstaltungssaal angrenzende Wohnung erteilt worden.“

Der zugezogene Nachbar fühlte sich durch Lärm von Veranstaltungen unzumutbar beeinträchtigt und erhob Klage. Die Volksbühne erhob ihrerseits Klage gegen die dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung. „Zur Begründung machte sie geltend, die Nutzung der Räume des Nachbarn zu Wohnzwecken beeinträchtige die Nutzungsmöglichkeiten des Veranstaltungssaals, die in ihrem Bestand geschützt seien.“

Das Urteil laut Verwaltungsgericht: „Das Gericht hat der Klage des Nachbarn stattgegeben, die Gegenklage hingegen abgewiesen. Zur Begründung führte es aus, die der Volksbühne erteilte Baugenehmigung stelle nicht hinreichend sicher, dass in der Wohnung des Nachbarn die Orientierungswerte der Freizeitlärmrichtlinie NRW eingehalten würden“, so ein Gerichtssprecher.

Volksbühne Köln: „Wir werden weiter kämpfen“

„Dies verstoße zu Lasten des Nachbarn gegen das rechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Der Nachbar sei auch schutzwürdig. Die ihm zu Wohnzwecken erteilte Baugenehmigung sei nicht auf die Klage der Volksbühne hin aufzuheben. Denn die Nutzung der Volksbühne sei im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung an den Nachbarn selbst nicht schutzwürdig gewesen, weil die im Jahr 2015 aufgenommene neue Nutzung bis zur Erteilung der Baugenehmigung an den Nachbarn weder von einer Baugenehmigung gedeckt noch bestandsgeschützt oder genehmigungsfähig gewesen sei.“

Gegen das Urteil kann die Volksbühne noch Berufung einlegen, es ginge dann vor das Verwaltungsgericht in Münster. EXPRESS.de erreichte Axel Molinski von der Volksbühne. „Wir werden weiter kämpfen und eine Berufung prüfen“, so ein sichtlich geknickter Geschäftsführer. „Wir sind sehr überrascht und werden jetzt besprechen, wie es weiter geht.“