Immer mehr Ukrainer und Ukrainerinnen flüchten vor dem Krieg aus ihrem eigenen Land. Die IG Gastro in Köln will den Menschen nun helfen und bietet ihnen Jobs in der Gastronomie-Branche an.
„Es ist die Hölle“Flucht nach Köln: IG Gastro startet Job-Offensive für Menschen aus der Ukraine
Aufgrund des Krieges flüchten immer mehr Menschen aus der Ukraine nach Deutschland. Täglich kommen in Köln rund 500 Ukrainer und Ukrainerinnen an.
Die IG Gastro hat nun einen Aufruf gestartet und ein unbürokratisches Tool eingerichtet, mit dem sich die Geflüchteten für Jobs in der Kölner Gastronomie bewerben können. Das Kontaktformular gibt es auf der Website sowohl auf Ukrainisch als auch auf Englisch.
Die IG Gastro und ihre knapp 350 Mitgliedsbetriebe wollen damit einen Beitrag für die Menschen aus der Ukraine leisten und gleichzeitig auf den Personalmangel in der Branche reagieren.
Köln: IG Gastro bietet Geflüchteten aus der Ukraine Jobs an
„Wir verurteilen den Krieg aufs Schärfste und fühlen mit all den Menschen, die davon betroffen sind, speziell auch mit den Geflüchteten, die in Köln eine neue Heimat auf Zeit gefunden haben“, heißt es in der Pressemitteilung der IG Gastro. Um den Ukrainern und Ukrainerinnen ihren Aufenthalt in Köln lebenswerter zu gestalten, wurde der Aufruf für Jobs in der Gastronomie ins Leben gerufen.
Die IG Gastro betont außerdem, dass die Gastronomen und Gastronominnen nicht nur die Arbeitskraft der Geflüchteten sehen würden, sondern auch die Integration fördern, bei Ämtergängen helfen oder bei anderen auftretenden Problemen hilfreich seien.
IG Gastro Köln: „In diesem speziellen Fall wird beiden Seiten geholfen“
Till Riekenbrauk, Vereinsvorsitzender der IG Gastro in Köln, findet ernste Worte für die derzeitige Situation: „Es ist die Hölle, was den Menschen aus der Ukraine widerfährt.
Wir in Köln können zumindest gute Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sein und bei einer kurzfristigen Eingliederung in dieser tollen Stadt helfen. Gleichzeitig wird der Gastronomie geholfen, personelle Lücken zu füllen. Ob es eine Win-win-Situation ist, ist schwer zu sagen. Aber in diesem sehr speziellen Fall wird damit beiden Seiten geholfen.“
In Deutschland arbeiten dürfen laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge alle Menschen, die eine „Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“ mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ von der Ausländerbehörde erhalten haben. Laut IG Gastro konnten bereits erste Arbeitserlaubnis-Abläufe beschleunigt werden, indem Hilfestellung von den Mitgliedsbetrieben geleistet wurde. (nb)