Wegen der Corona-Pandemie sind die Silvester-Feierlichkeiten auch in Köln stark eingeschränkt. Die Stadt Köln hat eine entsprechende „Allgemeinverfügung“ erlassen.
Böllern verbotenStadt Köln nennt Sperrzonen – und hat dringenden Appell an alle
Seit dem 28. Dezember 2021 gelten in Köln und ganz NRW unter anderem striktere Kontaktbeschränkungen. Die neue Corona-Schutzverordnung verbietet auch in der Silvesternacht öffentliche Feuerwerke.
Stadt Köln verfügt Versammlungsverbot an mehr als 16 Plätzen
Zudem ist das „Böllern“, also das Abbrennen von Pyrotechnik, auf bestimmten Plätzen untersagt. Welche das sind, hat die Stadt Köln nun in ihrer Allgemeinverfügung vom 28. Dezember 2021 mitgeteilt:
- Altstadt
- Deutzer Brücke, Hohenzollernbrücke und im Bereich Deutz Nord
- Severinsbrücke, Rheinauhafen und Bereich Deutz Süd
- Hohenzollernring, Friesenplatz und Rudolfplatz
- Zülpicher Viertel
- Rheinuferpromenade linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und gegenüber Gustav-Heinemann-Ufer
- Ebertplatz und Theodor-Heuss-Park
- alle übrigen Rheinbrücken auf Kölner Stadtgebiet
- Deutzer Freiheit
- Brüsseler Platz und Umgebung
- Chlodwigplatz und Umgebung
- Bereich Friesenplatz und Friesenstraße
- Bereich Görlinger Zentrum
- Bereich Chorweiler Zentrum
- Wiener Platz und Frankfurter Straße
- Keupstraße
Wie die Stadt Köln weiter mitteilt, hätten sich die betroffenen Bereiche im Stadtgebiet in den vergangenen Jahren immer wieder als „Silvester-Hotspots“ entpuppt.
Hier gilt zum Jahreswechsel 2021/22 ein Verbot von Menschenansammlungen und dem Abbrennen von Pyrotechnik von Silvester (31. Dezember 2021), 20 Uhr, bis Neujahr (1. Januar 2022), 3 Uhr. Alle Bereiche finden Sie hier in einer Karte übersichtlich zusammengefasst.
Stadt Köln mit Appell an alle Bürger zu Silvester 2021/22
Die Stadt Köln ruft alle Bürger dazu auf, auch dort, wo im öffentlichen Raum das Abbrennen erlaubt wäre, auf Feuerwerk zu verzichten. Der Ordnungsdienst und der Verkehrsdienst der Stadt Köln würden, unterstützt von der der Polizei Köln, an Silvester und Neujahr im Einsatz sein, um die geltenden Regelungen durchzusetzen. (smo)