Üble Kölner Justiz-PosseRichterin begeht mit Urteil fatalen Fehler
Köln – Es ist eine irre Justiz-Posse, mit der sich das Kölner Landgericht, die Kölner Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Kerpen seit fast einem Jahr beschäftigen. Und das alles nur, weil eine Amtsrichterin nach einer mündlichen Verhandlung mal kurz den Überblick verlor und zwei Angeklagte verwechselte.
Es ging um 60 eingeschlagene Scheiben
Der Fall: Mustafa G. (31) und sein Kumpel Bülent H. (32) waren am 23. Juli 2018 angeklagt wegen gemeinschaftlicher schwerer Sachbeschädigung. Laut Anklage hätten sie zwei Jahre zuvor in der Gesamtschule Kerpen rund 60 Scheiben eingeschlagen. Beweise wurden vorgetragen, diskutiert und Anträge gestellt. Dann schwang Richterin Ruth Pratzell den Hammer – und verkündete mündlich das Urteil: Freispruch für Mustafa G., acht Monate Haft für Bülent H..
Urteil haute den Angeklagten fast um
Im September hatte Mustafa G. das Urteil schriftlich im Briefkasten. „Als ich das las, traf mich fast der Schlag. Da stand, dass ich plötzlich die acht Monate Haft bekommen hatte und mein Kumpel den Freispruch.“ Verteidigerin Bettina von Braunschweig ergänzt: „Das war ein Fehler der Richterin, den man natürlich korrigieren muss.“
Amtsrichterin ging auf Tauchstation
Doch Richterin Pratzell war nicht für die Strafverteidigerin zu sprechen, die Rückruf-Bitte erfüllte sie nicht. Es folgte ein ausschweifender Briefwechsel zwischen Landgericht Köln, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Köln, der eindrucksvoll beweist, warum sich zig Strafverfahren unbearbeitet in den Stuben stapeln. Denn bis heute wird nur geprüft und geprüft und geprüft.
Akten sind mal wieder unterwegs
EXPRESS wollte vom zuständigen Landgericht Köln wissen, was denn so schwierig daran sei, das Urteil entsprechend abzuändern. Antwort von Richterin und Pressesprecherin Miriam Müller: „Das Verfahren ist im Dezember 2018 beim Landgericht Köln eingegangen. Die Akte befindet sich derzeit bei der Staatsanwaltschaft Köln zur Stellungnahme. Daher ist es mir derzeit nicht möglich, etwas zum Verfahrensverlauf zu sagen ...“
Anwältin fordert ordentliches Urteil
Verteidigerin Bettina von Braunschweig: „Mein Mandant hat das Recht auf ein ordentliches schriftliches Urteil. Dafür kämpfe ich.“ Ihrer Einschätzung nach besteht sogar gegen die sture Richterin der Verdacht auf Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung. Denn sie wollte schließlich den falschen Angeklagten hinter Gitter bringen. Mustafa G. musste die Haft natürlich nicht antreten, denn zumindest gegenüber der Anwältin räumte das Landgericht den Fehler ein.