Köln und weitere Städte aus Nordrhein-Westfalen sind mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster gescheitert. Bei dem Verfahren ging es um die Kosten des Prostituiertenschutzgesetzes.
Streit um Prostituierten-GesetzUrteil gefallen: Stadt Köln scheitert mit Klage – mit dieser Begründung

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Die Klage der Stadt Köln bezüglich des Prostituiertenschutzgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster wurde abgeschmettert. Das Symbolfoto wurde am 12. Juli 2017 in Frankfurt am Main aufgenommen.
Die Stadt Köln ist mit einer Klage um die Kosten des Prostituiertenschutzgesetzes gescheitert. Das verkündete der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof am Montag (4. April 2022). Die Kommune hatte beklagt, dass ihr für das seit 2017 geltende Gesetz des Bundes nicht die nötigen finanziellen Mittel vom Land bereitgestellt werde.
Die Kosten könnten so nicht gedeckt werden. Aus diesem Grund sah die Kommune ihr in der Landesverfassung garantiertes Recht auf Selbstverwaltung verletzt. Diese Sicht teilte der Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Münster nicht. Auch die Städte Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen hatten sich der Klage angeschlossen.
Köln scheitert mit Klage: Land NRW hat keine fehlerhafte Methode angewandt
Präsidentin Barbara Dauner-Lieb sagte in der mündlichen Urteilsbegründung, dass das Land bei der Prognose für die Folgekosten keinen offensichtlich falschen Ansatz oder keine fehlerhafte Methode bei der Berechnung angewandt habe.
Auch sei die Festlegung, dass eine wesentliche Belastung durch neue Gesetze erst ab einer Schwelle von 0,25 Euro pro Einwohner im Haushaltsjahr erreicht werde, kein Verfassungsbruch. Dass bei der Prognose der Kosten die unterschiedlichen Belastungen der Kommunen je nach Größe des Prostitutionsgewerbes und dessen Graubereich am Ende nicht exakt abgebildet werden, liege in der Natur der Sache, sagte Dauner-Lieb.
Prostituiertenschutzgesetz: NRW zahlte Kreisen und Städten Millionen
Die Städte müssen über ihre Ordnungs- und Gesundheitsämter Leistungen erbringen. So gibt es eine Anmeldepflicht für Prostituierte und Beratungsgespräche. Das Land hatte für diese Aufgaben 2017 pauschal an alle Kreise und größeren Städte in NRW 6,4 Millionen Euro gezahlt.
Der Streit dreht sich um die Zeit danach. Nach Auffassung des Landes ist die Schwelle einer wesentlichen Belastung nicht mehr überschritten worden, dies hatten die Kläger in der mündlichen Verhandlung im November 2021 bestritten. (dpa/nb)