Nach dem Balkonsturz einer Frau (28) am 17. Januar 2021, hat das Landgericht Köln das Urteil gegen den Angeklagten gesprochen.
K.-o.-Tropfen, vergewaltigt, gefilmtKölnerin stürzt sich von Balkon: So lautet das Urteil gegen den Täter
Köln. Dieser Fall war nichts für schwache Nerven. Auch der Vorsitzende Richter erklärte nach dem Urteilsspruch: „Hiermit geht ein für uns keinesfalls alltäglicher Fall zu Ende.“ Das Landgericht Köln hat am Freitag (8. Oktober) einen 39 Jahre alten Angeklagten zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er einer Bekannten heimlich K.-o.-Tropfen verabreicht, sie vergewaltigt und dabei gefilmt hatte.
Landgericht Köln: Kölnerin stürzt sich nach Vergewaltigung von Balkon
Später stürzte die Frau aus sieben Metern Höhe kopfüber vom Balkon des Angeklagten in Köln-Deutz und verletzte sich lebensgefährlich. Das Urteil gegen den Beschuldigten erging wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. „Hiermit geht ein für uns keinesfalls alltäglicher Fall zu Ende“, machte der Vorsitzende Richter deutlich.
Laut der Urteilsbegründung hatten sich der Werkstoffprüfer und das spätere Opfer, eine ehemalige Arbeitskollegin, in der Nacht auf den 17. Januar 2021 in der Wohnung des 39-Jährigen zu Wein und Pizza verabredet. „Der Plan des Angeklagten war es, im Verlauf des Abends Sex mit der Geschädigten zu haben“, hieß es in der Urteilsbegründung. Dieser Plan sei nicht aufgegangen, die Geschädigte habe kein Interesse gezeigt.
Deshalb habe der 39-Jährige der Frau „hinterlistig“ stark sedierende K.-o.-Tropfen verabreicht. Die Frau wurde bewusstlos, woraufhin der Angeklagte sich mindestens eineinhalb Stunden sexuell an ihr vergangen habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Von den Taten fertigte der 39-Jährige acht Videos und 20 Fotos, die in dem Verfahren als Beweismittel dienten.
Am frühen Morgen des 17. Januar stürzte die Frau dann unter weitgehend ungeklärten Umständen aus sieben Metern Höhe vom Balkon des Angeklagten. Statt sofort die Rettungsdienste zu verständigen, telefonierte der Angeklagte zunächst mit seinem Anwalt, bevor dieser einen Notarzt benachrichtigte.
Die Frau erlitt unter anderem lebensgefährliche Kopfverletzungen. Ihr wurden 9800 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision kann eingelegt werden. (dpa)