Millionen-KlageKoma-Knacki verliert Pflegekosten-Prozess gegen das Land NRW
Köln – Ein im Wachkoma liegender Kölner Häftling (34) verklagte das Land NRW auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Millionenhöhe. Hat die JVA Fehler gemacht?
EXPRESS berichtete über den aufwühlenden Fall um Häftling Fatih Güclü aus Köln-Buchforst, der reglos am Zellenfenster in der JVA Aachen hing. Um 9 Uhr entdeckten Bedienstete den Suizidenten, erst 9.09 Uhr wurde der Notarzt verständigt.
10.000 Euro Pflegekosten pro Monat
Sein Leben konnte gerettet werden, doch der Mann fiel ins Wachkoma. Güclü, vertreten durch die Rechtsanwältin seiner Familie, verklagte NRW auf lebenslange Übernahme der Pflegekosten (10.000 Euro pro Monat) und 500.000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Aachen wies jetzt die Klage wegen Amtshaftung ab.
Die Entscheidungsgründe werfen ein Schlaglicht auf das brutale Leben hinter Gittern – auf beiden Seiten. So war Güclü einer der gefürchtetsten Knackis. Immer wieder prügelte er auf Wärter ein, baute sich tödliche Waffen.
Totschläger aus Wasserglas und Strumpf gebaut
Er verbog eine Gabel in seiner Faust zu einer Art Schlagring, die Zinken schauten heraus. Oder er füllte ein Glas mit Wasser, steckte es in einen Strumpf – fertig war der Totschläger.
Auch deshalb sah der Richter „keine Amtspflichtverletzung“ darin, den Mann, der Wärter so oft in Fallen lockte, nicht sofort aus der Schlinge zu holen. Auch dass die JVA keine Defibrillatoren zur Wiederbelebung griffbereit hatte, sei nicht pflichtwidrig.
Die Aussagen der JVA-Bediensteten vor Gericht wichen aber von den vorigen Aussagen beim Staatsanwalt ab. Warum? „Der hat so komisch gefragt“, sagte ein Schließer nur.
Auch die Frage, warum ein so selbstzerstörerischer Häftling nicht videoüberwacht wurde, beantwortete das Gericht. Es sei nicht „zumutbar“ gewesen.
Eine Plexiglastür vor der Zelle hätte gereicht: „Der Kläger konnte dadurch einen abgeschirmten räumlichen Bereich frei von dauerhafter Überwachung zur persönlichen Entfaltung nutzen“, so der Richter.
Die Anwältin der Familie will in Berufung gehen.
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(exfo)