Der Fall blieb vielen im Gedächtnis: Ein 39-jähriger Mann legte den Kopf seines besten, verstorbenen Freundes vor dem Bonner Landgericht ab. Nun stand erneut vor Gericht – wegen einer schlimmen Drohung.
In Köln vor GerichtKopf-ab-Mann mit unfassbarer Drohung: „Ihr seid die nächsten“

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Nach dem erneuten Urteil muss der Mann nun endgültig in Haft.
Eigentlich war sein Fall schon fast abgeschlossen – und glimpflich für ihn geendet. Doch jetzt hat der Fall des Kopf-ab-Manns aus Bonn neue Wellen geschlagen. Wegen einer unfassbaren Drohung des 39-Jährigen im Rathaus in Hürth.
Rückblick: Im Juni 2022 hatte der Mann in Bonn den Kopf eines Toten durch die Stadt getragen und vor dem Bonner Landgericht abgelegt. Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei dem Toten um den besten Freund des Täters. Er war an Tuberkulose gestorben.
Prozess in Köln: Kopf-ab-Mann sagt zu Beamtinnen: „Ihr seid die nächsten“
Am 20. Januar 2023 das Urteil am Landgericht in Bonn: eineinhalb Jahre wegen Störung der Totenruhe. Doch der Mann will Revision einlegen, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, er kam zunächst auf freien Fuß.
Aber: Jetzt wandert er doch ins Gefängnis, wegen einer neuen, fast unglaublichen Tat. Das Kölner Amtsgericht verurteilte ihn am Freitag (10. Februar 2023) wegen Bedrohung von zwei Personen im Rathaus von Hürth zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung.
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Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte zu einer Beamtin und einem Auszubildenden gesagt, er sei der Mann, der „in Bonn einem Toten den Kopf abgeschnitten habe“. Er soll sauer gewesen sein, weil der zuständige Sachbearbeiter nicht vor Ort war. Dann habe er weiter gesagt, „dass sie die nächsten wären“, bei denen er dies machen werde.
Er legte einen Kopf vor das Bonner Landgericht – Mann jetzt in Haft
Hintergrund für seinen Rathaus-Besuch war nach Angaben seiner Verteidigerin ein Hin und Her zwischen Sozialamt und Ausländeramt.
Das Ausländeramt habe dem aus Marokko stammenden staatenlosen Mann gesagt: Ohne Wohnanschrift keine Duldung; das Sozialamt habe gesagt: ohne Duldung keine Unterkunft. Außerdem hätte er eine Meldeadresse gebraucht, um eine Revision beantragen zu können.
Jetzt wird aus der neuen Wohnung erstmal nichts. Nach dem Vorfall in Hürth wurde er festgenommen und muss in Haft bleiben. Begründung: Es bestehe Fluchtgefahr, weil er keinen Wohnsitz habe. Auch gegen dieses Urteil kündigte der Angeklagte Rechtsmittel an. (tw, mit dpa)