Mord in Nippeser KneipeKölner Staatsanwaltschaft spricht von eiskalter Hinrichtung

01K___28_71-108438101_ori

November 2015: Beamte untersuchen das „No Name“ (Neusser Straße), wo ein Albaner von Rockern erschossen wurde.

Köln – Nach dem Verrat kam der Tod. Das Strafverfahren um den Mord in der Nippeser Kneipe No Name befindet sich auf der Zielgeraden, die Staatsanwaltschaft forderte vor dem Landgericht für einen der Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe, sprach von einer eiskalten Hinrichtung. Zwei weitere Männer sollen wegen Beihilfe zwölfeinhalb beziehungsweise sechs Jahre hinter Gitter.

Köln: Einbrecher nach Diebstahl in Shisha-Bar verraten

Ausgangspunkt der Gewalttat im November 2015 war ein Einbruch in eine Shisha-Bar auf der Bonner Straße, die auch als Treffpunkt von Mitgliedern der Rocker-Gruppierung Hells Angels gedient haben soll. Eine albanische Bande hatte hier Geldautomaten aufgebrochen und mehrere Tausend Euro erbeutet. Die Kneipe in Nippes hatten die Diebe als Rückzugsort genutzt.

no name toter rocker

Am 20. November 2015 wurde in der Kneipe „No Name" an der Neusser Straße ein Mann erschossen. Bestatter bringen hier den Leichnam weg.

Die Bestohlenen sollen die Täter daraufhin über das Internet gesucht und eine Belohnung von 5000 Euro ausgesetzt haben. Und hier kam einer der Angeklagten ins Spiel, der sowohl Mitglieder der Einbrecherbande kannte, also auch Mitglieder der Hells Angels. Von Geldgier getrieben, so die Staatsanwaltschaft, habe der Mann die Einbrecher verpfiffen und sich somit strafbar gemacht.

Köln: Verteidigerin fordert Bewährungsstrafe für „Verräter“

Immerhin eine gefährliche Körperverletzung, eine Abreibung, habe der „Verräter“ vorhersehen müssen, zumal er von der Gefährlichkeit der Hells Angels und dessen damaligen Boss Erkan A. gewusst habe, so die Ankläger. Daher sei er wegen Beihilfe zu bestrafen. Verteidigerin Edith Lunnebach kritisierte den mit sechs Jahren Haft „unangemessen hohen“ Antrag und forderte Bewährung.

No Name Prozess

Prozessauftakt im Oktober 2019. Ein Angeklagter hält sich beim Betreten des Gerichtssaals eine Ordner vor das Gesicht, während er hinter einem zweiten Angeklagten (sitzend) vorbeigeht.

Offenbar solle der Angeklagte zerstört werden, sagte die Verteidigerin und beklagte, dass nicht der Staatsanwalt das Plädoyer geführt hätte, der zum Zeitpunkt der Zeugenaussage ihres Mandanten zugegen gewesen sei. Dem schloss sich auch Verteidiger Mustafa Kaplan an, er bezeichnete die stattgefunden Wechsel auf der Bank der Ankläger sogar als „Skandal“.

Mord in Köln: In der Türkei Inhaftierter nahm Schuld teilweise auf sich

Bereits zu Beginn des Mordprozesses vor einem Jahr hatten Kaplans Mandant und ein weiterer Angeklagter ausgesagt, ebenfalls „nur“ von einer Abreibung für die Einbrecher ausgegangen zu sein, es habe keinen Mordplan gegeben. Mindestens einer der Teilnehmer am Überfallkommando, wie es eine Anwältin beschrieb, hatte um sich geschossen und einen 29-Jährigen getötet.

Der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern will voraussichtlich in der kommenden Woche sein Urteil sprechen. Bewertet werden muss dabei auch die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage des 31-jährigen Ibrahim K., Bruder eines der Angeklagten. K., der in der Türkei wegen eines anderen Tötungsdeliktes in Haft sitzt, hatte die Schuld zumindest teilweise auf sich genommen.