Kölner RichterspruchSchöne Hanna (†22) erstochen: Harte Strafe für ihren Mörder
Köln – Die schöne Hanna (22) musste sterben, nur, weil sie die Heiratsavancen von Ermias Z. (48, Name geändert) zurückwies... Vor dem Landgericht fiel am Dienstag (2. März) das Urteil gegen den 48-Jährigen.
- Hanna in Leverkusen-Schlebusch erstochen
- Geständnis bei Prozessbeginn vor Kölner Landgericht
- Leverkusener Tat sorgte für Trauer und Fassungslosigkeit
Kölner Landgericht sprach Mordurteil gegen Ermias Z.
Ermias Z. muss wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen lebenslang in Haft. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte er der 22-Jährige im Juli 2020 vor ihrer Mietwohnung in Leverkusen-Schlebusch aufgelauert und sie mit einem beidseitig geschliffenen Dolch getötet.
Beim Prozessauftakt hatte Z. die Tat gestanden. Allerdings habe er nicht von Anfang an vorgehabt, Hanna zu töten, ließ er über seine Verteidigerin erklären. Doch das glaubte ihm das Gericht nicht.
Bluttat in Köln vor Gericht: Opfer niedergemetzelt – aus Zorn über Zurückweisung
Die Bluttat hatte nicht nur in Köln für Trauer und Fassungslosigkeit gesorgt. Laut Anklage hatte Ermias Z. Hanna aus Zorn über die Zurückweisung regelrecht niedergemetzelt. Als er die 22-Jährige bereits tödlich verletzt hatte, fügte er ihr gemäß Anklage gezielt weitere Schnitte am ganzen Körper zu, damit sie möglichst große Schmerzen erlitt. Hanna verblutete am Tatort.
Hanna und Ermias Z. hatten sich im Sommer 2019 in Leverkusen kennengelernt. Weil der deutlich ältere Z. aber bereits zweimal verheiratet war, Kinder hatte und keine Scheidungsdokumente vorlegen konnte, wollte die junge Frau keine Beziehung mit ihm.
„Gemeinsam leben oder gemeinsam sterben – dazwischen gab es aus Sicht des Angeklagten keine Existenzmöglichkeit für das Opfer“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Aufgrund der großen Anzahl an gezielten Schnitten und Stichen sprach das Gericht von einem „absoluten Vernichtungswillen“.
Der Urteilsverkündung wohnten zahlreiche Freunde und Bekannte von Hanna bei. Sie trugen T-Shirts mit einem Foto der lächelnden jungen Frau. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mit dpa)