In Köln fordert ein Nachbar die Einweisung eines psychisch kranken Mannes in eine Psychiatrie. Doch die Hürden dafür sind hoch.
Kranker Mann terrorisiert VeedelKölner Nachbar fordert Einweisung – aber geht das so einfach?
von Adnan Akyüz (aa)
Große Aufregung im Kölner Süden. Ein komplettes Veedel verzweifelt an einem Mann, der die Nachbarschaft terrorisiert. Da er psychisch krank ist, fragen sich die Anwohnerinnen und Anwohner, warum ihm nicht geholfen wird. Ein Anwohner fordert sogar, dass der Mann dauerhaft eingewiesen werden soll.
Eine Nachbarschaft im Kölner Süden hat die Schnauze voll. Ein verzweifelter Bürger meldete sich bei EXPRESS.de und schildert, was sie in letzter Zeit durchgemacht haben.
Köln: Psychisch kranker Mann sorgt für Unruhe im Veedel
Er berichtet: „Mehrfach wurde ein Nachbar in unserer Straße durch Bedrohungen und Nötigung der Mitbürgerinnen und Mitbürger auffällig. Er droht mit Mord, schreit durch die Straße, beschädigt fremdes Eigentum, verunreinigt Balkons und Briefkästen mit Müll und Fäkalien.“
Im Veedel hat sich rumgesprochen, dass der Mann, dessen Namen und Wohnort wir zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte nicht nennen, geistig verwirrt ist.Nehmen Sie hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:
Zahlreiche Einsätze von Polizei und Feuerwehr sorgten, laut den Anwohnerinnen und Anwohnern, wenn überhaupt, nur kurzzeitig für Abhilfe. „Meistens fuhren unsere Schutzkräfte unverrichteter Dinge wieder ab“, berichtet der Anwohner.
Frustrierend für die Nachbarschaft war zudem, dass eine Anzeige bei der Polizei Köln – wie eine Nachbarin berichtete – eingestellt wurde. Dass die Rechtslage da nicht mehr hergebe, „kann und will ich nicht glauben“, sagt der Anwohner, der zum Selbstschutz ebenfalls anonym bleiben möchte.
Er fragt sich: „Müssen wir uns wirklich von diesem Mann tyrannisieren lassen? Haben wir kein Recht auf Ruhe? Hier wohnen sowohl alte und kranke Menschen und Leute, die früh zur Arbeit müssen. Müssen wir alle auf diesen gestörten Menschen Rücksicht nehmen?“
Die Forderung des Nachbarn ist: „Kann dieser Mensch nicht in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden – unter amtlicher Betreuung?“.
Ob jemand in einer psychiatrischen Einrichtung eingewiesen werden muss, entscheiden in Deutschland die Gerichte. EXPRESS.de fragte beim Kölner Amtsgericht nach, wie die Regelungen dafür sind.
Ein Sprecher, der auch Richter ist, erklärt: „Das Landgericht kann entscheiden, ob die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik notwendig ist. Dafür sind die Hürden sehr hoch. Das regelt der Paragraf 63 im Strafgesetzbuch. Die Richter entscheiden dann mithilfe von Sachverständigen, ob eine Person untergebracht werden muss oder nicht. Dabei muss im Rahmen einer Prognoseentscheidung festgestellt werden, ob von der Person erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind.“
Zu erheblich rechtswidrigen Taten könnte etwa zählen, wenn eine psychisch kranke Person völlig unvermittelt fremde Personen körperlich angreift. Der Richter weiter: „Eine Unterbringung erfolgt dann auf unbestimmte Zeit. Nach der Unterbringung wird regelmäßig geprüft, ob sich der Zustand der Person verändert hat und ob noch eine Gefahr von ihr ausgeht.“
Darüber hinaus können Richterinnen und Richter auch bei psychischen Krankheiten anordnen, dass eine Person kurzfristig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird. Die Unterbringung ist zulässig, wenn und solange durch ein krankheitsbedingtes Verhalten gegenwärtig eine erhebliche Selbstgefährdung des Betroffenen oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht. Den Antrag stellt in Köln ein Notarzt der Berufsfeuerwehr, erklärt der Richter.