Mordfall in KölnMann (22) streitet sich mit Vater um Handy – jetzt ist Papa (†60) tot

Tatort_Brandenburg_Symbol

Die Familien-Tragödie wird seit Dienstag in Köln verhandelt. Das Symbolfoto wurde 2019 an einem Tatort in Brandenburg aufgenommen.

von Thomas Werner  (tw)

Köln – Ein schlimmes Familien-Drama beschäftigt seit Dienstag (7. Juli) das Kölner Landgericht. Neben dem verstorbenen Familienvater (†60) ist dabei auch eine 73 Jahre alte Bekannte ums Leben gekommen. Auf der Anklagebank: der 22 Jahre alte Sohn des verstorbenen Mannes.

Drama in Köln-Mülheim: 22-Jähriger wegen Mord und Totschlag angeklagt

Die Vorwürfe gegen den 22-Jährigen: Mord und Totschlag mit Küchenmesser und Grillgabel. In der Nacht auf den 21. Januar 2020 soll der junge Mann aufgrund einer paranoiden Schizophrenie im schuldunfähigen Zustand seinen Vater und dessen Bekannte getötet haben. Der Beschuldigte gab vor Gericht an, weder zu den Vorwürfen noch zu seiner Person Angaben zu machen.

Laut Staatsanwaltschaft soll es in der Wohnung der 73-Jährigen im Kölner Stadtteil Mülheim in der Tatnacht zunächst zu einem Streit zwischen dem 22-Jährigen Deutschen und seinem Vater um ein Mobiltelefon gekommen sein. In dessen Verlauf habe der Beschuldigte seinem Vater zunächst eine Wodka-Flasche an den Kopf geschlagen.

Mordfall in Köln: Sohn zückte Messer und Grillgabel

Anschließend soll der 22-Jährige in der Küche ein Messer und eine Grillgabel genommen und damit auf seinen Vater eingestochen haben. Unter anderem habe er seinem Opfer die „Kehle durchgeschnitten“, so die Staatsanwältin. Diese Tat wertet die Staatsanwaltschaft als Totschlag.

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Doch es kam noch schlimmer: Als die 73-Jährige versucht haben soll, telefonisch Hilfe zu rufen, sei auch sie vom Beschuldigten angegriffen worden. Auch sie sei mit mehreren Messerstichen sowie Stichen ins Gesicht mit der Grillgabel tödlich verletzt worden. Diese Tat wertet die Staatsanwaltschaft als Mord zur Verdeckung eines Verbrechens.

Drama in Köln-Mülheim: dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie?

Da der 22-Jährige beide Tötungen in schuldunfähigem Zustand begangen haben soll, geht es in dem Prozess nicht um eine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern um die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. (tw, dpa)