Verbindung zur Mafia?Pulheimer Pizzabäcker soll 1,8 Tonnen Kokain geschmuggelt haben

Copyright: dpa
Pizzabäcker Mario A. (46) mit seinem Verteidiger Gottfried Reims beim Prozessauftakt.
Köln – Mit einer knusprigen Pizza Prosciutto in den Händen warb Mario A. (46) auf seiner Internetseite für die urige Osteria „Da Mario“ im Pulheimer Stadtteil Geyen. „Ein Chef, der mit ganzem Herzen dieses Haus führt“, sagte ein Kunde und lobte das „absolut leckere“ Essen.
Geht es nach der Kölner Staatsanwaltschaft, dann hatte der Gastronom jedoch einen schwerkriminellen Nebenerwerb. Mit einem Pferdetransporter sollen er und Komplizen rund 1,8 Tonnen Kokain durch Europa geschmuggelt haben.
Pulheim: Pizzabäcker droht Knast wegen Drogenschmuggels
Der Pizzabäcker aus Pulheim wurde im vergangenen Dezember im Rahmen einer europaweiten Razzia festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ihm droht beim Prozess, der am Mittwoch vor der 8. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts begonnen hat, eine mehrjährige Haftstrafe.
Mario A. und den Mitangeklagten, zwei Frauen und zwei Männern, wird vorgeworfen, die Drogen mit einem Anhänger eines Pferdehofes aus Much im Rhein-Sieg-Kreis transportiert zu haben. Zur Tarnung sollen sie zunächst untrainierte Pferde nach Holland gefahren, dort das Kokain aufgeladen und dann nach Großbritannien gebracht haben. Ganze 23 Mal soll das so vonstatten gegangen sein.
Köln: Staatsanwaltschaft sieht Verbindung zu Mafia „Ndrangheta“
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass mindestens ein Beschuldigter Verbindungen zur kalabrischen Mafiagruppe „Ndrangheta“ hat. Der Pizzabäcker bestreitet aber eine Verbindung zu der Gruppierung.
Der Prozess im Kölner Justizgebäude findet unter höchster Sicherheitsstufe statt, die Zuschauer wurden vor dem Gerichtssaal 210 noch einmal gesondert kontrolliert. Es ist mit einer strittigen Verhandlungsführung zu rechnen, denn das Landgericht hat insgesamt 45 Verhandlungstage bis in den April 2020 angesetzt.
Mario A.s Verteidiger Gottfried Reims hatte im Vorfeld des Prozesses erklärt, ein großer Teil „der angeklagten Sachverhalte beruhen auf Vermutungen und nicht auf stichhaltigen Beweisen“. Mutmaßliche Komplizen hatten gegen A. ausgepackt und ihn so ins Visier der Fahnder gebracht.