Harte Landung bei TandemsprungKölner Landgericht spricht Mann Schmerzensgeld zu

Der Eingang des Kölner Land- und Amtsgerichts.

Vor dem Kölner Landgericht (hier ein Archivfoto) wurde einem Mann 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Er hatte nach einer harten und schmerzvollen Landung nach einem Tandem-Fallschirmsprung geklagt. 

Seinen Tandem-Fallschirmsprung wird ein Mann nicht so schnell vergessen. Die Landung war hart und folgenreich. Vor Gericht klagte er daher auf Schmerzensgeld.

Fliegen ist ein Menschheitstraum, der durch einen Fallschirmsprung für kurze Zeit wahr werden kann – allerdings ist ein Sprung mit hohen Risiken behaftet und kann sehr schmerzhaft enden. 

Das Landgericht Köln entschied nun, dass ein Tandem-Fallschirmspringer, der sich bei der Landung schwer verletzt hat, Schmerzensgeld und Schadensersatz erhält. 

Kläger buchte bei Kölner Unternehmen Tandemsprung

Der Kläger buchte bei einem Unternehmen mit Sitz in Köln einen Tandem-Fallschirmsprung. Diese werden von einem Flugplatz in der Eifel durchgeführt. Dabei ist der Kunde mit dem Tandem-Piloten über ein Spezialgurtzeug fest verbunden. Vor dem Sprung unterzeichnete der Kläger einen Beförderungsvertrag mit Haftungsausschlusserklärung, in dem auf eine Unfallgefahr bei der Landung hingewiesen wurde.

Die Landung auf dem Sprungplatz war hart. Der Kläger musste mit starken Schmerzen von einem Hubschrauber ins nächstgelegene Krankenhaus transportiert werden. Er zog sich durch die Landung einen Wirbelkörperbruch mit einer Rückenmarkskontusion (Prellung) zu und leidet seit dem unter starken Schmerzen, besonders bei Belastung.

Kläger fordert vor Landgericht Köln fünfstelliges Schmerzensgeld

Daher forderte er in seiner Klage unter anderem ein Schmerzensgeld von mindestens 20.000 Euro. Er behauptet, der Tandem-Pilot habe die Landung nicht richtig durchgeführt, sodass sie viel zu schnell den Boden berührt hätten. Er sei mit dem Gesäß aufgeschlagen und habe dabei einen brennenden Schmerz verspürt. Die Gegenseite ging von einer schulbuchmäßigen Landung aus.

In seinem Urteil sprach das Gericht dem Kläger 20.000 Euro Schmerzensgeld, materiellen Schaden in Höhe von 6838,45 Euro (unter anderem für die Besuchsfahrten der Ehefrau zum Krankenhaus) sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu. Außerdem stellte es fest, dass das beklagte Unternehmen für alle zukünftigen Schäden aus dem Flugunfall haftet. 

Landgericht Köln: Kein Verschulden des Tandem-Piloten

„Ein Anspruch ergibt sich aus der verschuldensunabhängigen Haftung des § 45 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz. Danach steht einem Fluggast Schadensersatz zu, wenn er durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt wird. Dieser Anspruch ist zwar der Höhe nach bei umgerechnet ca. 163.000 Euro begrenzt, die Schäden des Klägers liegen jedoch unterhalb dieser Grenze“, heißt es in der Begründung. 

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Ein Verschulden des Tandem-Piloten liege jedoch nicht vor. Nach Prüfung durch einen Sachverständigen war das Gericht davon überzeugt, dass für einen Tandemsprung ideale Wetterbedingungen herrschten und der Tandem-Pilot eine vorschriftsmäßige Landung durchgeführte.

Allerdings hätten Turbulenzen in zirka zehn Metern Höhe zu einem Durchsacken des Fallschirms geführt, wodurch es zu einer harten Landung gekommen sei. Eine solche Turbulenz sei aber nicht vorne herein erkennbar und es habe auch keine Möglichkeit bestanden, in den Landevorgang einzugreifen. 

Ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro sei für die erlittenen Beeinträchtigung ausreichend und angemessen, kommt das Gericht zum Schluss. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (iri)