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Irre Corona-RegelKölner Julian (8) will in die Ferien – Stadt bleibt aber knallhart

Julian (8) und seine Mutter Hanna Raven (40) stehen an ihrer Wohnungstür in Köln-Nippes. Julian muss seit dem 30. Juni unter Quarantäne, weil ein Mitschüler positiv auf Corona getestet worden war.

Julian (8) und seine Mutter Hanna Raven (40) stehen an ihrer Wohnungstür in Köln-Nippes. Weiter darf der Junge aufrgund der Quarantäne nicht.

Eine gesamte Klasse der Kölner Maternus-Grundschule muss zum Ferienbeginn in Quarantäne. So auch Julian aus Nippes. Die Eltern sind wütend und haben dagegen geklagt.

von Adnan Akyüz  (aa)

Köln. So hatte sich der kleine Julian aus Köln den Start seiner Sommerferien nicht vorgestellt. Der Schüler der Klasse 2c der Maternus-Grundschule in Nippes muss wie seine Mitschüler die ersten beiden Wochen in Quarantäne verbringen, weil ein Klassenkamerad positiv getestet worden war. Die Eltern sind sauer auf die „ungerechte“ Regelung, weil ihre Ferienpläne zunichte gemacht wurden.

Für den Achtjährigen ist es schon die dritte Quarantäne. Er hat also bis jetzt mit Unterbrechungen schon sieben Wochen komplett zu Hause verbracht. Kurz vor Ferienstart war am vergangenen Mittwoch (30. Juni) ein Mitschüler positiv auf die Delta-Variante getestet worden. Die erneute Quarantäne ist eine enorme Belastung für das Kind, wie seine Mutter Dr. Hanna Raven (40) schildert.

Die Diplom-Psychologin an der Deutschen Sporthochschule Köln findet die Regelung nicht richtig, weil ihr Sohn, wie die anderen Kinder aus der Klasse, bereits mehrfach negativ getestet ist. „Ich verstehe auch nicht, warum sich Reiserückkehrer nach wenigen Tagen aus der Quarantäne freitesten dürfen, wir aber nicht“, sagt die Mutter.

Köln: Grundschüler nach positivem Corona-Test in zweiwöchiger Quarantäne

Nach Anordnung des Gesundheitsamtes mussten sich alle Kinder, die mit dem infizierten Kind in Kontakt gestanden hatten, in Quarantäne begeben, weil sie als Kontaktpersonen gelten. Eine Überprüfung, ob und in welchem Umfang die Kinder in Kontakt standen, habe es laut der Mutter aber nicht gegeben.

Die Folgen: Mehrere Familien konnten ihren geplanten Urlaub nicht antreten. So auch Julian, der nach Südfrankreich wollte. Dafür soll es zum Ende der Ferien in den Urlaub gehen. Ein schwacher Trost.

So haben mehrere betroffene Familien vor wenigen Tagen Klage für die Aufhebung der Quarantäne vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht. Die Klage wurde aber am Donnerstag (8. Juli) abgewiesen.

Köln: Stadt erklärt Quarantäne-Regelung

Was sagt die Stadt dazu? Auf EXPRESS-Anfrage erklärt Stadtsprecherin Simone Winkelhog: „Grund für die strengen Quarantänereglungen ist die Infektion der Indexperson mit der hochansteckenden Delta-Variante. Zudem konnte seitens der Schule nicht mehr rekonstruiert werden, wer mit dem infizierten Kind engen Kontakt hatte oder nicht.”

So ist laut der Sprecherin eine frühzeitige Beendigung der zweiwöchigen Quarantäne durch einen erneuten PCR-Test aufgrund der aktuellen Bestimmungen nicht möglich. Betroffene Personen sollen die Quarantäne auch nicht eigenmächtig zu erneuten Testungen verlassen.