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Neues Detail für RadverkehrBei Rot über die Ampel – in Köln nun an vielen Stellen erlaubt

Das Foto zeigt einen Fahrradstreifen in Köln mit einer Ampel, wo das Schild „Grünpfeil für den Radverkehr“ befestigt ist.

Die Stadt Köln kündigt neue Grünpfeile für den Radverkehr in Köln an. Das Foto zeigt ein solches Verkehrsschild an einer Ampel.

Radfahrende dürfen sich freuen – die Stadt Köln will ein schnelles Vorankommen und weniger Wartezeiten für alle Drahtesel auf den Kölner Straßen fördern.

Die Stadt Köln weitet den Verkehr für Radfahrende immer mehr aus – nicht nur neue Fahrradwege werden in Angriff genommen, auch die Ampeln und Kreuzungen sollen fahrradfreundlicher werden.

Am Dienstag (26. Juli 2022) kündigte die Stadt Köln nun an, dass demnächst deutlich mehr Grünpfeile für Radfahrende auf den Kölner Straßen zu sehen sein werden.

Köln plant mehr grüne Pfeile für den Radverkehr

Bereits seit 2019 gibt es drei Standorte in Köln, die an einer Erprobung des Grünpfeils für Radfahrende teilgenommen haben – und das mit vollem Erfolg.

Nun will die Stadt daran anknüpfen! An zehn weiteren Standorten in Köln soll in Zukunft also ein solcher Grünpfeil den Radfahrenden ein schnelleres Vorankommen ermöglichen. Folgende Standorte sind dafür ausgewählt worden:

  1. Neuköllnerstraße/Agrippastraße: drei Standorte
  2. Mühlenbach/Mathiasstraße: ein Standort
  3. Ubierring/Alterburger Straße: zwei Standorte
  4. Unter Sachsenhausen/Tunisstraße: ein Standort
  5. Zeughausstraße/Mohrenstraße: ein Standort
  6. Venloer Straße/Kamekestraße: ein Standort
  7. Magnusstraße/Alte Wallgasse: ein Standort

Aber wie funktioniert der Grünpfeil? Zwar soll den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern durch den geplanten Grünpfeil einiges an Wartezeit erspart bleiben, doch ein kurzes vorheriges Anhalten ist unumgänglich.

Trotzdem – durch den Grünpfeil wird es den Radfahrenden gestattet, auch bei roter Ampel mit erhöhter Vorsicht nach rechts abzubiegen. Die Stadt Köln betont: „Gerade für Radfahrende, die unmittelbar Wind und Wetter ausgesetzt sind, haben kurze Wartezeiten eine besondere Bedeutung.“

Seit April 2020 gilt das Schild „Grünpfeil für den Radverkehr“ als offizielles Verkehrsschild. Bestimmte Kriterien müssen jedoch vorliegen, damit ein solches Verkehrsschild angebracht und angewendet werden darf.

Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei dem „Grünpfeil für den Radverkehr“ um ein anderes Verkehrsschild handelt als den „Grünen Ampelpfeil“, der ebenfalls häufig an Kreuzungen zu sehen ist. (kvk)