In Köln sind Veränderungen bei den Kita-Beiträgen und in den OGS geplant. Hier gibt es alle Infos.
Kita-Beiträge in KölnStadt will neue Grenzen festlegen – für diese Familien wird es dann viel teurer

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Die Beiträge für Kitas in Köln sollen angepasst werden.
Die Stadt Köln plant die Anpassung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen (OGS).
Die neuen Elternbeiträge sollen zum 1. August 2025 in Kraft treten. Vorher muss noch der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 3. April 2025 darüber entscheiden.
Köln: Stadt plant neue Kita-Beiträge ab 1. August 2025
Unter anderem soll die beitragsfreie Stufe für Familien mit geringem Einkommen ausgeweitet werden. Für Familien mit höheren Einkommen sind hingegen zusätzliche Beitragsstufen vorgesehen. Damit soll die Beitragsstruktur sozial gerechter werden.
Die Änderung der Beitragsstruktur betrifft die Familien von Kindern in rund 700 Kindertagesstätten, bei mehr als 800 Tagespflegerinnen und in 155 Offenen Ganztagsschulen in Köln, teilte die Stadt mit.
Alle Familien mit einem Jahreseinkommen bis 24.542 Euro nutzen Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen künftig beitragsfrei. Bisher galt dies nur für Einkommen bis 12.271 Euro.
Es sollen also die ersten beiden Einkommensstufen der bisherigen Regelung in der neuen Stufe 1 bis 24.542 Euro zusammengefasst werden. So sollen Familien mit niedrigen Einkommen entlastet werden.
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Familien mit mittleren Einkommen sollen durch die neue Regelung nicht stärker belastet werden. Die Monatsbeiträge bis zu einem Einkommen von bis zu 120.000 Euro bleiben in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege unverändert. Nur bei den OGS sind Einkommen von bis zu 120.000 Euro bereits die erste Stufe, ab der eine Erhöhung der Beiträge vorgesehen ist.
Die Beiträge für Familien mit höheren Einkommen möchte die Stadt Köln hingegen neu gestalten.
Neu hinzu kommen sollen drei Einkommensstufen, sodass im Bereich der höheren Einkommen zukünftig eine stärkere Ausdifferenzierung mit Einkommensstufen bis 120.000 Euro, bis 140.000 Euro, bis 160.000 Euro und mehr als 160.000 Euro vorgesehen ist.
Beim Spitzensatz, bei einer Betreuung eines Kindes mit einem Alter von unter zwei Jahren für 45 Stunden pro Woche in einer Kindertageseinrichtung bei monatlich 638,48 Euro, sollen es ab August 830,02 Euro sein – eine Erhöhung um 30 Prozent.
Bislang liegt die Einkommensstufe für den Höchstsatz bei einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro, danach gibt es derzeit keine Abstufungen mehr. Damit soll die vorgesehene Anpassung auch innerhalb der Einkommen der momentan höchsten Stufe zukünftig zu einer gerechteren Verteilung der Kosten beitragen. Als Einkommen zählen das Bruttoeinkommen minus der Werbungskosten.
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Die Elternbeiträge sind eine von drei Säulen der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen. Die weiteren Anteile der Finanzierung tragen die Stadt Köln und das Land Nordrhein-Westfalen.
Sollte der Rat dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu den neuen Beiträgen zustimmen, informiert die Stadt Köln die Eltern unverzüglich mit einem Anschreiben. Eltern in der bisher höchsten Einkommensstufe werden dann gebeten, eine neue Einkommenserklärung abzugeben. (aa)