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Kölner MilliardärTengelmann-Chef für tot erklärt – Beschluss rechtskräftig

KÖ: Tengelmann Porträt

Karl-Erivan Haub, Tengelmann-Chef aus Köln, ist für tot erklärt worden. Das Foto zeigt ihn im Jahr 2017. 

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Köln – Der Krimi um Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub scheint zu Ende. Am Mittwoch (23. Juni) gab das Kölner Amtsgericht bekannt, dass der Beschluss, den Verschollenen für tot zu erklären, rechtskräftig ist. Es gab keine Beschwerden dagegen.

  1. Tengelmann-Chef: seit April 2018 verschollen
  2. Kölner Milliardär Karl-Erivan Haub für tot erklärt
  3. Amtsgericht Köln: Wichtige Frist abgelaufen

Beschwerdefrist abgelaufen: Kölner Milliardär rechtskräftig für tot erklärt

Gegen den Beschluss hätte innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde eingelegt werden müssen. Die Frist begann am Ende des Tages der ersten öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses, welcher am 22. Mai 2021 im „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfolgte.

„Die gesetzliche Vermutung, dass der Verschollene in dem im Beschluss festgestellten Zeitpunkt – 7. April 2018, 24 Uhr – gestorben ist, sei somit rechtlich wirksam, erklärte Amtsgerichts-Sprecher Maurits Steinebach am Mittwoch. Das Datum ist das, an dem der Tengelmann-Chef verschwunden ist.

Kölner Milliardär verschollen: Karl-Erivan Haub kehrte 2018 von Skitour nicht zurück

Karl-Erivan Haub war am 7. April 2018 alleine zu einer Skitour am Klein Matterhorn aufgebrochen. Der damals 58-jährige Kölner wollte noch am selben Tag zurückkommen – doch er ist seitdem wie vom Erdboden verschluckt. Wilde Gerüchte ranken sich um sein Verschwinden. Zumal seine Leiche nie gefunden wurde.

Das Amtsgericht Köln hatte am 16. März im Verfahren zur Todeserklärung von Karl-Erivan Warder Haub das Aufgebot erlassen. Darin wurde der Verschollene aufgefordert, bis zum 12. Mai 2021 dem Amtsgericht Nachricht über seinen Verbleib zu geben. Auch hätten alle, die Auskunft über Haub geben können, dem Gericht dies anzeigen müssen.

Aber: Es kam nichts. Weder gab es ein Lebenszeichen, noch Hinweise auf den Verbleib des Verschollenen. „Bislang ist er hier nicht vorstellig geworden“, hatte Maurits Steinebach damals auf EXPRESS-Anfrage erklärt.

Steinebach: „Sollte er im Nachhinein doch noch auftauchen, würde alles rückgängig gemacht.“ (iri)